Imkerei und Kleintierzucht
Diese Seite wird zur Zeit aktualisiert und auf die Förderrichtlinien 2026 umgestellt
Förderung der rheinland-pfälzischen Tierzucht (Imkerei und Kleintierzucht)
Zuwendungszweck:
Gesetzliche Grundlage bildet das Tierzuchtgesetz, das sich auf die Zucht von Rindern und Büffeln, Schweinen, Schafen, Ziegen sowie Hauspferden und Hauseseln und deren Kreuzungen (Equiden) bezieht. Im züchterischen Bereich ist die Erzeugung von Tiere, auch durch Bereitstellung öffentlicher Mittel, so zu fördern, dass
die Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Tiergesundheit erhalten und verbessert wird,
die Wirtschaftlichkeit, insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung verbessert wird,
die von den Tieren gewonnen Erzeugnisse den an sie gestellten qualitativen Anforderungen entsprechen und
eine genetische Vielfalt erhalten wird.
Analog zu den Zielsetzungen dieses Gesetztes sollen in Rheinland-Pfalz auch Mittel für die tierische Erzeugung und Vermarktung mit Bienen und mit Kaninchen sowie Rasse- und Wirtschaftsgeflügel bereitgestellt werden.
Durch die neuen Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Bienenzucht und Imkerei sowie der Kleintierzucht können Zuwendungen beantragt werden.
Wichtiger Hinweis:
Die Anträge für Investitionen im Rahmen des Imkereiprogramm Rheinland-Pfalz können in der Zeit vom 01.09.2025 bis 31.12.2025 eingereicht werden.
Die Anträge für Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen sowie für Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen im Rahmen des Imkereiprogramm Rheinland-Pfalz können ab dem 01.10.2025 bis 31.12.2025 eingereicht werden.
Die Anträge für Maßnahmen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Kleintierzucht und –produktion können ab dem 01.10.2025 bis 31.12.2025 eingereicht werden.
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Bienenzucht und Imkerei (Imkereiprogramm Rheinland-Pfalz) - nicht amtlich -
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Kleintierzucht und -produktion - nicht amtlich -
Landesgesetz zum Schutz von Belegstellen
Durchführungshinweise zur Festsetzung eines Schutzbezirks zum Schutz der Belegstellen für Bienen
Formulare zur Antragstellung, Auszahlung, Verwendungsnachweisprüfung
Erwerbsimker
Imkernde Personen
Vereine und Verbände
Investitionen
Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen
Formulare zur Antragstellung, Auszahlung, Verwendungsnachweisprüfung
Formulare zur Antragstellung, Auszahlung, Verwendungsnachweisprüfung
Kontakt
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 43
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Ansprechpartnerin:
Patrizia Sorgen
Tel: +49(651) 9494-925
patrizia.sorgen(at)add.rlp.de
tierzucht(at)add.rlp.de