Imkerei und Kleintierzucht
Förderung der rheinland-pfälzischen Tierzucht (Imkerei und Kleintierzucht)
Zuwendungszweck:
Gesetzliche Grundlage bildet das Tierzuchtgesetz, das sich auf die Zucht von Rindern und Büffeln, Schweinen, Schafen, Ziegen sowie Hauspferden und Hauseseln und deren Kreuzungen (Equiden) bezieht. Im züchterischen Bereich ist die Erzeugung von Tiere, auch durch Bereitstellung öffentlicher Mittel, so zu fördern, dass
die Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Tiergesundheit erhalten und verbessert wird,
die Wirtschaftlichkeit, insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung verbessert wird,
die von den Tieren gewonnen Erzeugnisse den an sie gestellten qualitativen Anforderungen entsprechen und
eine genetische Vielfalt erhalten wird.
Analog zu den Zielsetzungen dieses Gesetztes sollen in Rheinland-Pfalz auch Mittel für die tierische Erzeugung und Vermarktung mit Bienen und mit Kaninchen sowie Rasse- und Wirtschaftsgeflügel bereitgestellt werden.
Durch die neuen Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Bienenzucht und Imkerei sowie der Kleintierzucht können Zuwendungen beantragt werden.
Imkerei und Kleintierzucht
Förderung der rheinland-pfälzischen Imkerei und Kleintierzucht.
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In Kürze werden Ihnen hier die neuen - ab dem Jahr 2026 - relevanten Vordrucke für die Förderung 2027 zur Verfügung gestellt.
Bei Fragen wird gebeten, sich an die genannte Kontaktperson zu wenden.
Wichtiger Hinweis:
Für das Jahr 2027 können Anträge für Investitionen im Rahmen des Imkereiprogramm Rheinland-Pfalz in der Zeit vom 01.09.2026 bis 31.12.2026 eingereicht werden.
Für das Jahr 2027 können Anträge für Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen sowie für Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen im Rahmen des Imkereiprogramm Rheinland-Pfalz ab dem 01.10.2026 bis 31.12.2026 eingereicht werden.
Für das Jahr 2027 können Anträge für Maßnahmen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Kleintierzucht und –produktion ab dem 01.10.2026 bis 31.12.2026 eingereicht werden.
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Bienenzucht und Imkerei (Imkereiprogramm Rheinland-Pfalz) - nicht amtlich -
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Kleintierzucht und -produktion - nicht amtlich -
Landesgesetz zum Schutz von Belegstellen
Durchführungshinweise zur Festsetzung eines Schutzbezirks zum Schutz der Belegstellen für Bienen
Formulare zur Antragstellung, Auszahlung, Verwendungsnachweisprüfung
Erwerbsimker
Imkernde Personen
Vereine und Verbände
Voraussetzung zum Erhalt einer Förderung 2027 für Vereine - Investitionen
Voraussetzung zum Erhalt einer Förderung 2027 für Verbände - Investitionen
Formulare zur Antragstellung
Formulare zur Antragstellung, Auszahlung, Verwendungsnachweisprüfung
Kontakt
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 43
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Ansprechpartnerin:
Patrizia Sorgen
Tel: +49(651) 9494-925
patrizia.sorgen(at)add.rlp.de
tierzucht(at)add.rlp.de