Imkerei und Kleintierzucht
Förderung der rheinland-pfälzischen Tierzucht (Imkerei und Kleintierzucht)
Zuwendungszweck:
Gesetzliche Grundlage bildet das Tierzuchtgesetz, das sich auf die Zucht von Rindern und Büffeln, Schweinen, Schafen, Ziegen sowie Hauspferden und Hauseseln und deren Kreuzungen (Equiden) bezieht. Im züchterischen Bereich ist die Erzeugung von Tiere, auch durch Bereitstellung öffentlicher Mittel, so zu fördern, dass
die Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Tiergesundheit erhalten und verbessert wird,
die Wirtschaftlichkeit, insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung verbessert wird,
die von den Tieren gewonnen Erzeugnisse den an sie gestellten qualitativen Anforderungen entsprechen und
eine genetische Vielfalt erhalten wird.
Analog zu den Zielsetzungen dieses Gesetztes sollen in Rheinland-Pfalz auch Mittel für die tierische Erzeugung und Vermarktung mit Bienen und mit Kaninchen sowie Rasse- und Wirtschaftsgeflügel bereitgestellt werden.
Durch die neuen Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Bienenzucht und Imkerei sowie der Kleintierzucht können Zuwendungen beantragt werden.
Bei Fragen wird gebeten, sich an die genannte Kontaktperson zu wenden.
Wichtiger Hinweis:
Für das Jahr 2027 können Anträge für Investitionen im Rahmen des Imkereiprogramm Rheinland-Pfalz in der Zeit vom 01.09.2026 bis 31.12.2026 eingereicht werden.
Für das Jahr 2027 können Anträge für Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen sowie für Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen im Rahmen des Imkereiprogramm Rheinland-Pfalz ab dem 01.10.2026 bis 31.12.2026 eingereicht werden.
Für das Jahr 2027 können Anträge für Maßnahmen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Kleintierzucht und –produktion ab dem 01.10.2026 bis 31.12.2026 eingereicht werden.
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Bienenzucht und Imkerei (Imkereiprogramm Rheinland-Pfalz) - nicht amtlich -
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Kleintierzucht und -produktion - nicht amtlich -
Landesgesetz zum Schutz von Belegstellen
Durchführungshinweise zur Festsetzung eines Schutzbezirks zum Schutz der Belegstellen für Bienen
Formulare zur Antragstellung, Auszahlung, Verwendungsnachweisprüfung
Erwerbsimker
Imkernde Personen
Vereine
Voraussetzung zum Erhalt einer Förderung Vereine für Investitionen
Voraussetzung zum Erhalt einer Förderung für Vereine - Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
Antrag Vereine für Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen
Rechtsmittelverzicht Vereine für Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen
Auszahlungsantrag bzw. Mittelabruf Vereine für Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen
Verwendungsnachweis Vereine für Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen
Verbände
Voraussetzung zum Erhalt einer Förderung Verbände für Investitionen
Voraussetzung zum Erhalt einer Förderung für Verbände - Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
Antrag Verbände für Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen
Rechtsmittelverzicht Verbände für Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen
Auszahlungsantrag bzw. Mittelabruf Verbände für Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen
Verwendungsnachweis Verbände für Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen
Antrag Verbände für Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
Rechtsmittelverzichtserklärung Verbände für Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
Auszahlungsantrag bzw. Mittelabruf Verbände für Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
Verwendungsnachweis Verbände für Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
Formulare zur Antragstellung
Formulare zur Antragstellung, Auszahlung, Verwendungsnachweisprüfung
Kontakt
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 45
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Ansprechpartnerin:
Patrizia Sorgen
Tel: +49(651) 9494-925
patrizia.sorgen(at)add.rlp.de
tierzucht(at)add.rlp.de
