Imkerei und Kleintierzucht

Förderung der rheinland-pfälzischen Tierzucht (Imkerei und Kleintierzucht)

Zuwendungszweck:

Gesetzliche Grundlage bildet das Tierzuchtgesetz, das sich auf die Zucht von Rindern und Büffeln, Schweinen, Schafen, Ziegen sowie Hauspferden und Hauseseln und deren Kreuzungen (Equiden) bezieht. Im züchterischen Bereich ist die Erzeugung von Tiere, auch durch Bereitstellung öffentlicher Mittel, so zu fördern, dass

  • die Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Tiergesundheit erhalten und verbessert wird,
  • die Wirtschaftlichkeit, insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung verbessert wird,
  • die von den Tieren gewonnen Erzeugnisse den an sie gestellten qualitativen Anforderungen entsprechen und
  • eine genetische Vielfalt erhalten wird.

Analog zu den Zielsetzungen dieses Gesetztes sollen in Rheinland-Pfalz auch Mittel für die tierische Erzeugung und Vermarktung mit Bienen und mit Kaninchen sowie Rasse- und Wirtschaftsgeflügel bereitgestellt werden.

Durch die neuen Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Bienenzucht und Imkerei sowie der Kleintierzucht können Zuwendungen beantragt werden.

Wichtiger Hinweis:

Die Anträge für Investitionen im Rahmen des Imkereiprogramm Rheinland-Pfalz können ab dem 01.09.2024 bis 31.12.2024 eingereicht werden.

Die Anträge für Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen sowie für Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen im Rahmen des Imkereiprogramm Rheinland-Pfalz können ab dem 01.10.2024 bis 31.12.2024 eingereicht werden.

Die Anträge für Maßnahmen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Kleintierzucht und –produktion können ab dem 01.10.2024 bis 31.12.2024 eingereicht werden.

 

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Bienenzucht und Imkerei (Imkereiprogramm Rheinland-Pfalz) - nicht amtlich -

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Kleintierzucht und -produktion - nicht amtlich -

Landesgesetz zum Schutz von Belegstellen

Durchführungshinweise zur Festsetzung eines Schutzbezirks zum Schutz der Belegstellen für Bienen

Formulare zur Antragstellung, Auszahlung, Verwendungsnachweisprüfung

Erwerbsimker

Imkernde Personen

Vereine und Verbände

         Investitionen


           Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

Formulare zur Antragstellung, Auszahlung, Verwendungsnachweisprüfung

Kontakt

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 43
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Ansprechpartnerin:
Patrizia Sorgen
Tel: +49(651) 9494-925
patrizia.sorgen(at)add.rlp.de
tierzucht(at)add.rlp.de