Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen (PES)

Der rheinland-pfälzische Landtag hat in seinem Beschluss vom 20. März 2002  festgestellt, dass im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Schulen auch die Selbstverantwortung im Bereich der Organisation von Vertretungsunterricht eine deutliche Erweiterung erfahren soll.

Qualitätsentwicklung in Schulen erfordert nachhaltige Aktivitäten im Bereich

  • der Unterrichtsentwicklung,
  • der Personalentwicklung und
  • der Organisationsentwicklung.

Die Landesregierung unterstützt diese vielfältige Arbeit der Schulen unter anderem durch

  • eine gute Unterrichtsversorgung
  • mehr Verantwortung für die inhaltliche, organisatorische, personelle und finanzielle Gestaltung dieser Entwicklungsprozesse.

Das "Personalmanagment im Rahmen erweiterter Selbstständigkeit von Schulen" leistet hierzu einen weiteren Beitrag, da es um die Verringerung des temporären Unterrichtsausfalls an den Schulen geht. Dies erfolgt durch die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten im personellen Bereich der Lehrerversorgung der Schulen.

In Erfüllung dieses Auftrags bietet das Land Rheinland-Pfalz den teilnehmenden Schulen der Sekundarstufen I und II sowie Grundschulen, die Ganztags- oder Schwerpunktschule sind, die Möglichkeit, mit Hilfe eines eigenen Budgets den temporären Unterrichtsausfall zu reduzieren.

Dies geschieht zum Beispiel durch die Vergütung von Mehrarbeit und Einstellung von qualifizierten Vertretungskräften durch die Schulen in eigener Verantwortung.

Die Abwicklung der Verwaltungsabläufe erfolgt über ein EDV-gestütztes Personalmanagement-System, das die üblicherweise zeit- und arbeitsaufwändigen Verwaltungsabläufe nachhaltig beschleunigt und vereinfacht.

Den teilnehmenden Schulen steht ein Schulportal zur Verfügung, über das alle personalwirtschaftlichen Maßnahmen rechtssicher abgewickelt werden können. Die erforderlichen Formulare sind im Internet hinterlegt und können online ausgestellt werden.

Die Budgetüberwachung erfolgt ebenfalls auf diesem Weg. Die EDV-technische Betreuung und Weiterentwicklung des Systems erfolgt durch das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz. Das System hat sich bei der Nutzung durch die beteiligten Schulen bewährt.

An PES nehmen 97% aller weiterführenden Schulen teil. Für alle neu errichteten Schulen und für die öffentlichen G8-Gymnasien ist die Teilnahme an PES verpflichtend. Damit sind neben den bereits genannten G8-Gymnasien alle Realschulen-Plus des Landes PES-Schulen. Im Bereich der Grundschulen dürfen bisher nur Ganztags- und/oder Schwerpunktgrundschulen teilnehmen. In diesem Bereich liegt die Teilnahmequote bei ca. 70 % Es sind nur sehr wenige Schulen anderer Schularten, die noch nicht an PES teilnehmen. Zahlen hierzu werden auf der PES-Seite veröffentlicht.

Mit der Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten erreichten Schulen bisher eine deutliche Reduzierung des temporären Unterrichtsausfalls. Die Schulen berichten von spürbaren Entlastungseffekten, einer breiten Akzeptanz im Sinne der Qualitätssicherung und Eigenverantwortung und einer verbesserten Außenwirkung.

Im Herbst 2010 haben die rheinlandpfälzischen Schulen eine erneute Stärkung in Ihrer Selbstständigkeit erfahren. In Abstimmung mit der Schulaufsicht können dadurch auch längerfristige Verträge zur Regulierung von Mutterschutz- oder Elternzeitfällen an der Schule über das PES-Portal abgewickelt werden. Das Vertragsmanagement des PES-Portals unterstützt die Schule nun auch in diesen Fällen beim Abschluss rechtssicherer Verträge.

PES wird im Schuljahr 2013/2014 unter der Bezeichnung "Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen" in den Regelbetrieb überführt.

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