Förderung in der Familienbildung

Das Land Rheinland-Pfalz fördert auf der Grundlage des 8. Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) Maßnahmen der Familienbildung.

Förderung der Familienbildungsmaßnahmen für anerkannte Familienbildungsstätten in RLP

Familienbildung

  • soll dazu beitragen, für Familien positive Lebensbedingungen zu erhalten und zu schaffen.
  • stärkt Familien in ihrer Vielfalt. Dazu gehört auch, die spezifischen Bedarfe von Familien zu sehen und lebenslagenorientiert zu fördern. 
  • muss allen Familien zugänglich sein, ihre Angebote tragen den unterschiedlichen sozialen, kulturellen und ethischen Voraussetzungen und den dadurch geprägten Bedürfnissen Rechnung und nehmen auf Familien in besonderen Lebenslagen Rücksicht.

Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz RLP (MFFJIV) unterstütz anerkannte Familienbildungsstätten (FBS) bei der Umsetzung von Familienbildungsmaßnahmen mit entsprechender Förderung.

Kontakt

Gudula Bucher
Telefon: 0651/ 9494-674
Gudula.Bucher(at)add.rlp.de​​​​​​​