FAQ – Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen

Ein Vertretungsvertrag

  • ist ein Arbeitsvertrag zum Land Rheinland-Pfalz nach den geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen und zwar unabhängig davon, ob er durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion oder im Verfahren des „Personalmanagement im Rahmen erweiterter Selbstständigkeit von Schulen (PES)“ durch die Schulen abgeschlossen wird.
     
  • kann eine sinnvolle Zwischenlösung auf dem weiteren Weg zu einer Planstelle darstellen.
     
  • leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag, einen vorübergehenden Bedarf zur Sicherung der Unterrichtsversorgung zu decken.
    Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie durch eine Tätigkeit im Vertretungsvertrag Ihre Auswahlnote für das Planstellenbewerberverfahren verbessern können.

    Diese Zeiten können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Deshalb ist es unerlässlich, dass Sie im Bewerberportal immer alle Verträge angeben. Details hierzu können Sie den Bewerberinformationen für Planstellenbewerber entnehmen, die Sie über das Bewerberportal abrufen können.

    Gleichwohl stellt auch eine langjährige Tätigkeit in Vertretungsverträgen keine Garantie für eine spätere Übernahme auf eine Planstelle dar.

    Das Land Rheinland-Pfalz ist bestrebt, Bewerber:innen möglichst rasch eine Planstelle anzubieten. Eine unbefristete Übernahme kann aber nur dann erfolgen, wenn Sie aufgrund Ihrer Auswahlnote an entsprechender Rangfolge in der Bewerberliste stehen, Bedarf an Ihrer Fächerkombination besteht und Sie für die in Betracht kommende Schule regional verfügbar sind.

    Nach alledem bitten wir Sie, die vorstehenden Ausführungen bei der Planung Ihrer beruflichen Zukunft zu berücksichtigen und - soweit erforderlich - auch anderen beruflichen Alternativen offen gegenüberzustehen.

    Das Land Rheinland-Pfalz hat sich in Anlehnung an entsprechende Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zum Ziel gesetzt, Vertretungslehrkräfte grundsätzlich nicht länger als insgesamt fünf Jahre zu beschäftigen, um lange Befristungsketten im Landesdienst zu reduzieren.

    Soweit Sie sich nicht für eine (unbefristete) Planstelle beworben haben, sei es wegen anderweitiger Schwerpunktsetzung oder aber weil Sie nicht über eine volle Lehramtsbefähigung verfügen, gilt für Sie dennoch, dass befristete Verträge grundsätzlich die Ausnahme sein sollen und nicht über fünf Jahre hinaus weiter fortgeführt werden sollen.

    Auch hier bitten wir Sie, dies bei der Planung Ihrer beruflichen Zukunft zu berücksichtigen. Diese Ausführungen gelten gleichermaßen für im Vertretungsvertrag beschäftigte pädagogische Fachkräfte.

Sie können sich im Bewerbungsportal für den Schuldienst in Rheinland-Pfalz unter folgendem Link online bewerben:

https://secure2.bildung-rp.de/BEWVV/

Im Land Rheinland-Pfalz sind Schulleitungen, die an PES (Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen) teilnehmen, ermächtigt, bei temporärem Bedarf selbstständig Vertretungsverträge zu schließen.

Sie haben vielleicht bereits eine bestimmte PES-Schule im Blick, an der Sie als Vertretungskraft arbeiten wollen, oder Sie möchten sich für Vertretungsunterricht an Schulen einer bestimmten Region bewerben.

Der effektivste Weg ist, dass Sie direkt mit der oder den Schule(n) Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen und sich als PES-Kraft dort bewerben. Fast jede Schule ist heutzutage mit einer eigenen Seite im Internet zu finden. Bewerbungen im oben genannten Bewerbungsportal werden gleichzeitig auch PES-Schulen zugänglich gemacht, wenn Sie von dieser Auswahlmöglichkeit durch das Setzen des entsprechenden Häkchens im Portal Gebrauch machen. Sie legen bei der Online-Bewerbung fest, welche Schularten, Fächer, Einsatzorte usw. Sie bevorzugen. Legen Sie eine bevorzugte Schule fest, erhält diese eine automatische E-Mail. Alle Schulen des Landes sowie die Schulaufsicht können Ihre Bewerbung in der Vertretungsdatenbank finden.

Die bevorzugte Schule erhält eine kurze Information per E-Mail über Ihre Bewerbung. Sie meldet sich nur, wenn ein Bedarf besteht, auf den Ihr Bewerberprofil passt. Wir empfehlen Ihnen, selbst aktiv zu sein.

An vielen Schulen werden Vertretungsverträge vorrangig oder ausschließlich über PES vergeben. Das PES-Verfahren ist nicht auf kurzfristige Vertretungsverträge mit niedrigen Deputatsanteilen beschränkt. Auch über PES werden längerfristige Verträge 4/7 und Verträge mit höheren oder vollen Deputatsanteilen vergeben. Zur Verbesserung der Einstellungschancen im Planstellenverfahren (Auswahlnote, Zeiten im Vertretungskorridor) sind PES-Verträge nicht schlechter gestellt als Verträge, die durch die Schulaufsicht vergeben werden. Dies gilt nunmehr bei gleicher Sachlage auch für die Sommerferiendurchbezahlung. Wir empfehlen Ihnen zur Verbesserung Ihrer Einstellungschancen deshalb die Teilnahme am PES-Verfahren.

Die Entscheidung zur Einstellung wird durch die ADD anhand der Auswahl der Bewerber:innen im Hinblick auf deren Kompetenz und fachliche sowie charakterliche Eignung getroffen. Als Vertretungskräfte kommen u. a. in Betracht:

  • Vorrangig Personen mit abgeschlossenem 2. Staatsexamen für ein Lehramt derselben oder einer anderen Schulart
  • Personen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium (1. Staatsexamen, Master) für ein Lehramt derselben oder einer anderen Schulart
  • Personen, die die zweite Staatsprüfung für das Lehramt abschließend nicht bestanden haben oder aus dem Vorbereitungsdienst entlassen wurden, dürfen nicht als Vertretungskräfte eingestellt werden. '
    Dies gilt nicht, wenn die Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst auf eigenen Antrag vor Zulassung zur Prüfung erfolgt ist.

Bei Interesse wird Kontakt mit Ihnen aufgenommen und Sie werden

  • ggf. zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und
  • ggf. werden dabei Ihre Personaldaten ergänzt.

Die Vorlage Ihrer Zeugnisse bei der ADD ist erforderlich, damit Sie eingruppiert und für mögliche Vertretungsverträge freigeschaltet werden können.

Für Ihre tarifrechtliche Einstufung haben Sie die Möglichkeit, berufliche Vorzeiten i.S.d. § 16 Abs. 2 TV-L durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Ein entsprechender Vordruck wird Ihnen auf der Internetseite der ADD angeboten.

Das Fachreferat fordert bei beabsichtigter Einstellung ggf. weitere Unterlagen bei Ihnen an und beauftragt das Ref. 31 mit der Vertragsausfertigung.

Der ausgefertigte Vertrag wird zur Unterzeichnung an die Schule gesandt.

Nach Unterzeichnung des Vertrages können Sie den Dienst aufnehmen.

Außerdem müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und eine Erklärung nach dem Infektionsschutzgesetz vorgelegt werden. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis zur Vorlage in den Schuldienst (Belegart O.E.) ist von Ihnen bei der zuständigen Ordnungsbehörde zu beantragen.

Die Kosten sind von Ihnen zu tragen. Das polizeiliche Führungszeugnis behält seine Gültigkeit für 6 Monate. Ihre Lohnsteuerkarte ist dem Landesamt für Finanzen (LfF) zuzusenden, von dort erhalten Sie Ihr Geld. Nur dort kann man auch evtl. Fragen zu Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen usw. beantworten.

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Vertragsarten.

  1. Vertrag mit Sachgrund., d.h. ein Vertrag konkret zur Vertretung des Bedarfs der aufgrund des Ausfalls einer Lehrkraft entsteht (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG),
  2. Vertrag ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG)

Kann ich einen Honorarvertrag abschließen oder muss es ein Beschäftigungsvertrag nach TV-L sein?

Im Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz gibt es keine Möglichkeit, Unterricht über Honorarverträge zu vertreten.

Für Externe werden nur TV-L-Verträge angeboten. 

Die Schulen integrieren alle beschäftigten Vertretungskräfte durch geeignete Maßnahmen auf der jeweils fachlichen Ebene, beziehen sie aber auch in die schuleigenen Konzepte und Abläufe für das Verhalten in Krisensituationen sowie in das erzieherische Gesamtkonzept der Schule entsprechend ein.

Sie tragen zwar die unmittelbare Verantwortung für den von Ihnen erteilten Unterricht; als Vertretungskraft mit Beschäftigungsvertrag nach TV-L unterliegen Sie bei Ihrer Tätigkeit jedoch den Weisungen der Schulleiterin bzw. des Schulleiters.

Die Frage, ob Sie als Vertretungskraft Arbeiten schreiben lassen und Noten geben dürfen oder sollen, klären Sie bitte direkt zu Beginn Ihrer Tätigkeit mit der zuständigen Schulleitung. Dabei ist immer abzuwägen, ob Art, Umfang und Dauer der Vertretung dieses sinnvoll erscheinen lassen.

Was die Teilnahme von Vertretungslehrkräften an Konferenzen angeht, wird grundsätzlich nach der Konferenzordnung verfahren. Lehrkräfte, die an Konferenzen teilnehmen müssen, sind demnach alle Personen, die an der Schule selbstständig und eigenverantwortlich Unterricht erteilen. Sonstige Personen können an der Konferenz teilnehmen, wenn dies die Schulleitung für notwendig erachtet. Die Zeiten dafür werden nicht gesondert vergütet.

Es erfolgt auch keine Anrechnung auf zu erteilende Unterrichtsstunden.

Was muss bei Abschluss eines PES-Vertrags in Bezug auf die verpflichtenden Schulpraktika beachtet werden?

Vor Abschluss eines PES-Vertrags muss mit der Schulleitung abgesprochen werden, dass die Verpflichtungen, die durch den Arbeitsvertrag entstehen, nicht das Schulpraktikum beeinträchtigen.

Die Teilnahme an den Praktika ist eine verpflichtende Ausbildungsveranstaltung. Auf der anderen Seite hat die Schule ein Anrecht darauf, dass die vertraglich festgelegten Arbeitszeiten erfüllt werden. Bitte treffen Sie rechtzeitig die erforderlichen Absprachen. 

Welche Verdienstmöglichkeiten habe ich?

Pauschale Auskünfte zum Entgelt sind ohne Einreichung und Prüfung der beruflichen Qualifikationen durch die ADD nicht möglich.

Erst aufgrund Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Eingruppierung und Einstufung nach dem TV-L. Für die Eingruppierung gilt § 12 TV-L in der Fassung des § 3 Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV-EntgO-L) sowie die Entgeltordnung Lehrkräfte (Anlage zum TV-EntgO-L) in der jeweiligen Fassung.

Für die tarifrechtliche Einstufung sind die Vorgaben der §§ 16 ff. TV-L maßgeblich. Bei der Stufenzuordnung KÖNNEN Zeiten einschlägiger Berufserfahrung bzw. förderliche Zeiten berücksichtigt werden, dies erfolgt immer durch eine Einzelfallprüfung.

Zu diesem Zweck haben Sie die Möglichkeit, in der „Erklärung über Beschäftigungszeiten“ berufliche Vorzeiten anzugeben. Die gemachten Angaben sind durch entsprechende Unterlagen zu belegen, die Erklärung mit vollständigen Nachweisen kann nur berücksichtigt werden, sofern diese innerhalb 10 Tagen übersandt wird. Geschlossene Arbeitsverträge mit der ADD Trier müssen nicht belegt werden.

Nach erfolgter Eingruppierung kann das Entgelt mithilfe einer Gehaltstabelle im Internet (veröffentlicht durch das Landesamt für Finanzen (LfF), RLP) https://www.lffrlp.de/service/gehaltstabellen/index.html näherungsweise bestimmt werden.

Konkrete Anfragen zum tatsächlichen Entgelt können nach erfolgter Eingruppierung können nur beantwortet werden vom