Sprachtreffs

Um zugewanderten Erwachsenen die Integration zu erleichtern und sie beim Deutschlernen zu unterstützen, fördert die Abteilung Integration und Migration des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) die Sprachtreffs als ein einfach zugängliches Angebot für alle. 
 


Sprachtreffs können von Trägern der Wohlfahrtsverbände, Sprachkursanbietern, Migrantenselbstorganisationen, Kommunen sowie anderen juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts angeboten werden. Wenn Sie überlegen, einen Sprachtreff zu initiieren und hierfür eine Landesförderung zu beantragen, finden Sie den entsprechenden Antrag im Download-Bereich.

Für die Förderung von Sprachtreffs sind sogenannte Förderkriterien festgelegt. Die Förderkriterien definieren unter anderem den Zweck und den Zeitrahmen eines Sprachtreffs, sowie die maximale Fördersumme. Sie dienen Ihnen als eine Art Handbuch. Auf der Homepage des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI)  finden Sie neben den Förderkriterien auch eine Erläuterung dazu, welcher Grundgedanke hinter der Initiierung und Förderung von Sprachtreffs steht und für welche Personengruppen diese gedacht sind.

Die Prüfung und Bewilligung Ihres Antrages erfolgt ab dem Jahr 2026 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Ebenso wird in unserem Hause die Verwendungsnacheisprüfung durchgeführt. 
Die im Rahmen der Durchführung/Abrechnung eines Sprachtreffs benötigten Unterlagen finden Sie im Downloadbereich.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Förderungen um freiwillige Leistungen handelt, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch besteht.

Rückfragen richten Sie bitte an die hier genannte Ansprechperson.