Kontrolle und Anwendung
Die Überwachung erstreckt sich von Kontrollen vor, während und nach der Anwendung von PSM bis zu Betriebskontrollen und Kontrollen auf nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen. Besonders Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten und die Anwendungen von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln müssen geahndet werden, damit die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf einem hohen Niveau geschützt werden.
Bei den Kontrollen wird beispielsweise überprüft:
- Sachkunde des Anwenders
- Dokumentation der Pflanzenschutzmittelanwendungen für alle landwirtschaftlichen, gärtnerischen und forstwirtschaftlichen Betriebe, unabhängig von der Betriebsgröße
- Zulassung bzw. Genehmigung der verwendeten Pflanzenschutzmittel
- Einhaltung der Anwendungsverbote und – beschränkungen, der zugelassenen bzw. genehmigten Anwendungsgebiete und der erteilten Anwendungsbestimmungen und Auflagen.
- Einhaltung der Bienenschutzbestimmungen
- Prüfung der im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte (gültige Prüfplakette)
- Ort der Gerätereinigung und sachgerechte Reinigung von Pflanzenschutzgeräten
- Abstandsauflagen bei Pflanzenschutzmitteln
- Einhaltung des Anwendungsverbots auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen z. B. auf der Hof- und Betriebsfläche
- Einhaltung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz, Näheres siehe in der Broschüre „Gute fachliche Praxis“ , einzusehen auf der Internetseite des BMEL
- Falls Pflanzenschutzmittel für andere eingesetzt werden, Einhaltung der Anzeigepflicht nach § 10 Pflanzenschutzgesetz
speziell im Haus- und Kleingartenbereich:
- Sind die verwendeten Pflanzenschutzmittel für nicht berufliche Anwender zugelassen?
- Einhaltung des Anwendungsverbots auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder
forstwirtschaftlich genutzten Flächen
Zur Überprüfung der Einhaltung der Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes können auch Proben von Spritzbrühe und/oder Boden und/oder Pflanzen bzw. Pflanzenteilen zur Untersuchung an ein Labor eingesandt werden.
Kontakt
Referentin:
Eva Burens
Tel: +49(651) 9494-528
Bereich Trier
Katja Kohl
Tel. +49(651) 9494-857
Tobias Schwoll
Tel. +49(651) 9494-625
Bereich Koblenz
Valerie Kopalko
Tel. +49(261) 20546-13677
Bereich Neustadt a.d.W.
Karolina Webler
Tel. +49(6321) 99-2372
Florian Metzger
Tel. +49(6321) 99-2946