Direktzahlungen ab 2023

Die Direktzahlungen bilden weiterhin die 1. Säule der Europäischen Agrarförderung und werden im Jahr 2023 grundlegend reformiert. Bei den Direktzahlungen handelt es sich um grundsätzlich von der Produktion entkoppelte Zahlungen. Der Erhalt dieser Zahlungen ist unter anderem an fachrechtliche Vorgaben (Konditionalitäten) gekoppelt. 

Ab dem Antragsjahr 2023 ist die Förderung im Rahmen der Direktzahlungen in folgende einzelne Fördergebiete aufgeteilt: 

  • Einkommensgrundstützung (bisher Basisprämie)
  • Öko-Regelungen (sog. Eco-Schemes)
  • Umverteilungseinkommensstützung (bisher Umverteilungsprämie)
  • Junglandwirte-Einkommensstützung (bisher Junglandwirteprämie)
  • gekoppelte Einkommensstützungen für Mutterschafe/-ziegen und Mutterkühe

In der neuen Förderperiode entfallen die Kleinerzeugerregelung und die Zahlungsansprüche.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite "Antragsunterlagen Agrarförderung".