EU-Schulprogramm

Ziel des Programms ist es Schüler und Kinder durch ein regelmäßiges und vielseitiges Angebot von Obst und Gemüse zu einer gesünderen Ernährung zu motivieren.

Das EU-Schulprogramm wird auch im Schuljahr 2024/2025 in der bereits bekannten Form fortgesetzt. Die Anmeldephase für das EU-Schulprogramm 24/25 wird voraussichtlich ab dem 15.04.2024 beginnen.

Kindertageseinrichtungen erhalten ihre Zugangsdaten in der KW 16 per Post. Schulen erhalten ebenfalls in KW 16 das Anschreiben über Epos und anschließend ihre Zugangsdaten per E-Mail von der ADD.
Sollten Sie bis KW 18 kein Passwort erhalten haben, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Einrichtungsnummer/Schulnummer an schulobst(at)add.rlp.de.

Lieferbeginn ist die Woche vom 09.09.2024.

Weiterführende Informationen zum EU-Schulprogramm finden Sie unter nachfolgenden Links:

Anmeldung zum EU-Schulprogramm

  1. Was ist das EU-Schulprogramm?
    Das EU-Schulprogramm ist ein aus EU- und Landesmitteln finanziertes Förderprogramm, bei dem angemeldete Grund- und Förderschulen sowie Kindertageseinrichtungen einmal wöchentlich pro Kind eine kostenfreie Portion Obst/Gemüse (100 g) und/oder Milch (200 ml) in die Einrichtung geliefert bekommen. Im Programmteil Obst/Gemüse erfolgen die Lieferungen in 28 Wochen, im Programmteil Milch in 14 Wochen. Einrichtungen in besonders herausfordernder Lage haben beim Programmteil Obst und Gemüse die Möglichkeit, pro Woche die doppelte Portion zu erhalten.
     
  2. Ich habe kein Passwort/Einrichtungsnummer für die Anmeldung zum EU-Schulprogramm zugeschickt bekommen, was tue ich?
    An Kindertageseinrichtungen wird das Schreiben mit Einrichtungsnummer und Passwort in der KW 13 per Post versendet. Schulen erhalten ebenfalls in KW 13 das  Anschreiben über Epos und anschließend die Zugangsdaten per E-Mail von der ADD. Sollten Sie bis KW 15 kein Passwort erhalten haben, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Einrichtungsnummer/Schulnummer an schulobst(at)add.rlp.de oder telefonisch an 0651-9494616 / 0651-9494572.
     
  3. Ich kann mich nicht auf der Anmeldemaske einloggen, woran könnte das liegen?
    Über den Internetexplorer funktioniert die Anmeldung nicht. Verwenden Sie am nach Möglichkeit einen der nachfolgenden Browser: Firefox, Chrome, Edge oder Safari. Sollte es darüber hinausgehende Probleme geben, wenden Sie sich bitte an schulobst(at)add.rlp.de oder an 0651-9494572.
     
  4. Die Hauptstelle der Einrichtung hat ein Passwort erhalten, eine mögliche Außenstelle aber nicht, was tue ich?
    Die Anmeldung der Außenstellen erfolgt über die Hauptstelle. In der Anmeldemaske haben Sie die Möglichkeit, für die Außenstelle separate Daten (Postanschrift, Telefon, E-Mail) mit entsprechender Kinderzahl zu hinterlegen.
     
  5. Unsere Einrichtung hat mehr als eine Außenstelle, wie erfolgt die Anmeldung?
    Aus technischen Gründen kann nur ein Feld für die Außenstellen hinterlegt werden. Bitte führen Sie an dieser Stelle die Daten aller Außenstellen zusammen auf. Bei der Kinderzahl der Außenstelle(n) ist die Gesamtkinderzahl aller Außenstellen aufzuführen. Im Nachgang zur Anmeldung wird sich die Bewilligungsbehörde bei Ihnen melden und die Aufteilung absprechen.
     
  6. Nach der Anmeldung habe ich keine Bestätigungsmail erhalten, hat die Anmeldung jetzt nicht funktioniert?
    Sie erhalten direkt nach der Anmeldung eine zusammenfassende Kurzübersicht als PDF-Datei, nachdem Sie auf „Daten absenden“ geklickt haben und auf die Seite der Einreichbestätigung weitergeleitet wurden. Wenn Sie dennoch keine E-Mail mit der Zusammenfassung erhalten haben, war wahrscheinlich die angegebene E-Mailadresse nicht korrekt oder Ihr Empfängerpostfach hat die E-Mail des Absenders verweigert. Bitte schauen Sie in Ihrem Spam-Ordner nach.
     
  7. Ich habe unvollständige Angaben bei der Anmeldung gemacht, kann ich diese noch korrigieren?
    Ja, Sie können sich mit Ihren Zugangsdaten erneut auf der Anmeldemaske einloggen. Dann erscheint ein entsprechender Hinweis über die bereits vorgenommene Anmeldung. Maßgeblich für die Anmeldung ist der neuste Datensatz.
     
  8. Muss ich für den Programmteil Obst/Gemüse nach der Anmeldung noch Weiteres veranlassen?
    Nein, der Lieferant für den Programmteil Schulobst und –gemüse wurde bereits durch ein Ausschreibungsverfahren ermittelt. Dieser wird sich nach der Anmeldung bei Ihnen melden und alles Weitere (Liefertag, Lieferzeit etc.) klären.

     
  9. Muss ich für den Programmteil Milch nach der Anmeldung noch Weiteres veranlassen?
    Ja, Sie erhalten nach Anmeldeschluss durch die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis eine Liefervereinbarung sowie eine Liste der zugelassenen Lieferanten. Aus dieser Liste können Sie einen Lieferanten auswählen und eine entsprechende Liefervereinbarung abschließen. Diese schicken Sie an den von Ihnen ausgewählten Lieferanten. Der Lieferant versendet diese dann gesammelt an die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis.
     
  10. Wie viele Milchportionen können maximal beantragt werden?
    Die Milchportionen entsprechen der angegebenen Kinderzahl Ihrer Bildungseinrichtung bei der Anmeldung. Eine abweichende Portionszahl kann nicht beantragt werden.
     
  11. Kann ich für die Schulmilch einen vom Schulobst abweichenden Lieferanten auswählen?
    Ja, der Schulmilchlieferant darf von dem Schulobstlieferanten abweichen.

    Durchgeführte Ernährungsbildungsmaßnahmen:
     
  12. Warum muss ich durchgeführte Ernährungsbildungsaktivitäten mit den Kindern dokumentieren?
    Ziel des EU-Schulprogramms ist es, die Wertschätzung von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten bei den Kindern zu steigern. Um die Bedeutung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse für ein gesundheitsförderliches und nachhaltiges Ernährungsverhalten nahezubringen, sind flankierende Ernährungsbildungsaktivitäten mit den Kindern von den Bildungseinrichtungen durchzuführen.
    Dadurch kann das Programm ganzheitlich wirken. Das Programm ist kostenfrei für die teilnehmenden Bildungseinrichtungen. Gegenüber der EU-Kommission sind die teilnehmenden Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich inhaltliche Angaben zu den durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen pro Kita- bzw. Schuljahr zu machen. Deshalb erfolgt vor der Anmeldung zum EU-Schulprogramm eine spezifische Abfrage zu den durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen. .
     
  13. Zu welchem Kita- bzw. Schuljahr muss ich Angaben über Ernährungsbildungsaktivitäten machen?
    Ihre Bildungseinrichtung meldet sich jährlich neu zur Teilnahme am EU-Schulprogramm an. Mit der Abfrage zur Dokumentation von durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen machen Sie Angaben zur Programmumsetzung im aktuellen Kita- bzw. Schuljahr. Ein Beispiel: Sie melden sich zum Kita- und Schuljahr 2023/24 neu an, dann machen Sie Angaben zu den durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen im Kita- bzw. Schuljahr 2022/23. Es wird immer abgefragt, was mit den Kindern an Ernährungsbildung durchgeführt worden und nicht was im kommenden Kita- bzw. Schuljahr geplant ist.
     
  14. Muss ich auch Ernährungsbildungsmaßnahmen dokumentieren, wenn unsere Bildungseinrichtung zum ersten Mal am EU-Schulprogramm teilnimmt?
    Nein, wenn Sie sich zum ersten Mal zur Teilnahme am EU-Schulprogramm anmelden, wird Programm gesteuert keine Dokumentation zu den durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen abgefragt. Diese Abfrage erfolgt immer nur bei den Einrichtungen, die schon beim EU-Schulprogramm mitmachen.
     
  15. Muss ich zu jedem Themenbereich eine Angabe machen?
    Mindestens eine Ernährungsbildungsmaßnahme ist für Kinder, die durch das EU-Schulprogramm erreicht werden, pro Kita- bzw. Schuljahr nachzuweisen. Sie brauchen nicht in jedem Themenbereich eine Angabe machen. Bitte dokumentieren Sie nur die Ernährungsbildungsaktivitäten, die Sie mit den Kindern auch gemacht haben.
     
  16. Welche Kinderzahl gebe ich bei den bestimmten Aktivitäten an?
    Sie geben die Anzahl der Kinder an, mit denen Sie Ernährungsbildungsaktivitäten durchgeführt haben. Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Kinder, die zum EU-Schulprogramm angemeldet sind, auch mindestens von einer Ernährungsbildungsmaßnahme profitieren müssen. Wenn Kinder im Zeitraum der angebotenen Aktionen nicht anwesend waren (z. B. durch Urlaub, Krankheit etc.), dann weisen Sie bitte im Bemerkungsfeld darauf hin.
     
  17. Was mache ich, wenn ich keine Angaben zu Ernährungsbildungsaktivitäten machen kann?
    Neben dem „Genießen“ von Obst, Gemüse und Milch ist es wichtig, dass die Kinder Wissenswertes über deren Inhaltsstoffe erfahren und die Zusammenhänge einer gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Ernährung altersgerecht verstehen. Sie können ein breites Spektrum an Aktionen im Sinne der Ernährungsbildung durchführen. Bitte überlegen Sie, was an Aktionen bereits in Ihrem Kita-Alltag sowieso Bestandteil Ihres Konzeptes ist (z. B. ein gemeinsames Frühstück) oder durch Querschnittsthemen im Unterricht (z. B. Unterrichtseinheiten zur Ernährung im Sachkundeunterricht) abgedeckt wird. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Durchführung von Ernährungsbildungsaktivitäten eine Teilnahmevoraussetzung zum EU-Schulprogramm ist. Ein Überblick an vielfältigen Ernährungsbildungsangeboten und Kontakten ist auf der Internetseite des Klimaschutzministeriums abrufbar: https://s.rlp.de/kita-schulprogramm.

     
  18. Muss ich den ausgefüllten Dokumentationsbogen aufbewahren?
    Ja, bitte drucken Sie sich den ausgefüllten Dokumentationsbogen, den Sie nach Abschluss der Dokumentation und Anmeldung als PDF-Datei an Ihre E-Mail-Adresse zugeschickt bekommen, aus. Lassen Sie ihn durch Ihre Einrichtungs- bzw. Schulleitung unterschreiben und bewahren ihn für mindestens 5 Jahre zu Kontrollzwecken auf. Eine Option des Druckens finden Sie auch direkt auf der Homepage, auf der Sie die Dokumentation und Anmeldung abgeschlossen haben.

     
  19. In welchem Rhythmus findet diese Dokumentation von durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen statt?
    Mit jeder Anmeldung wird die Dokumentation von durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen in Ihrer Bildungseinrichtung abgefragt.

     
  20. Wenn unsere Bildungseinrichtung vorhat, nicht mehr am EU-Schulprogramm teilzunehmen, muss ich trotzdem noch das bestehende Kita- bzw. Schuljahr dokumentieren?                                                                                                                                                               Alle zum EU-Schulprogramm teilnahmeberechtigten Bildungseinrichtungen werden zu Beginneines jeden neuen Kita- bzw. Schuljahres angeschrieben, um auf die Teilnahmeoption zum EU-Schulprogramm hinzuweisen. Wenn Sie aktuell bereits teilnehmen, dann dokumentieren Sie im ersten Schritt die durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen des laufenden Kita- bzw. Schuljahres und haben anschließend die Option anzugeben, zukünftig nicht mehr am EU-Schulprogramm teilnehmen zu wollen.

Kontakt

Reimund Lutz
Tel: +49(651) 9494-616

Lisa Jehnen
Tel: +49(651) 9494-572

schulobst(at)add.rlp.de