Vormerkstelle Rheinland-Pfalz

Die Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz befasst sich mit der beruflichen Eingliederung von Soldat:innen auf Zeit nach dem Soldatenversorgungsgesetz.

Eingliederungsberechtigt sind Soldat:innen auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von mindestens 12 Jahren.

Nach Inanspruchnahme eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins, ist die Bewerbung bei der Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz möglich.

Die eingliederungsberechtigten Soldat:innen erhalten dann Bewerbungsvorschläge und werden dann an die Einstellungsbehörden, nachdem sie das Auswahlverfahren bei der jeweiligen Einstellungsbehörde erfolgreich absolviert haben, zugewiesen.

Infos zur Eingliederung

Mit Hilfe dieser Broschüre möchte Ihnen die Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz einen Überblick über die Verfahrensabläufe in Rheinland-Pfalz geben und auf die jeweiligen Einstellungsmöglichkeiten hinweisen, um sich erfolgreich in den öffentlichen Dienst bewerben zu können. 

Nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sind die Einstellungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts verpflichtet, eine bestimmte Anzahl ihrer Arbeitsplätze für eingliederungsberechtigte Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bereitzustellen. Ausgenommen vom Stellenvorbehalt sind u. a. 
Stellen im Polizeivollzugsdienst und der Schuldienst für Lehrer. Auch Stellen im höheren Dienst und vergleichbare Arbeitnehmer unterliegen nicht dem Stellenvorbehalt.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Vermittlungsverfahren der Vormerkstelle ist die Inanspruchnahme eines Zulassungs- oder Eingliederungsscheins nach § 9 SVG. 

Vor Ihrem Dienstzeitende bei der Bundeswehr wird Ihnen vorab eine Bestätigung des Anspruchs auf die Erteilung ausgehändigt. Diese Eingliederungsberechtigung erhalten Soldat:innen mit einer mindestens zwölfjährigen Verpflichtungszeit bei ihrem zuständigen Berufsförderungsdienst. 

Solange Sie im Besitz dieser Eingliederungsberechtigung sind, können Sie sich über die Vormerkstelle um die Eingliederung in den öffentlichen Dienst im Rahmen des Stellenvorbehalts bewerben.

Anträge auf Vermittlung von Vorbehaltstellen können während des ganzen Jahres eingereicht werden.

Sie sollten im Hinblick auf die Bewebungsschlusstermine der Einstellungsbehörden Ihre Bewerbung möglichst 18 Monate vor dem geplanten Einstellungstermin vorlegen, damit Sie an allen dafür vorgesehen Einstellungsverfahren teilnehmen können.

Die Aufnahme zur Eingliederung in den öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz erfolgt für eingliederungsberechtigte Soldat:innen ausschließlich über die Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz, mit dem entsprechenden Bewerbungsbogen.

Der Bewerbungsbogen erhalten Sie rechts im Downloadbereich oder ihren zuständigen Berufsförderungsdienst erhältlich.

Neben dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen mit entsprechender Stellungnahme des zuständigen Berufsförderungsdienstes sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine Ablichtung des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins bzw. der Bestätigung 
  • über den Anspruch der o. g. Eingliederungsberechtigung,
  • ein tabellarischer Lebenslauf und
  • Ablichtung der Nachweise über die erreichten Bildungs- und Berufsabschlüsse.

Befähigungsnachweise, Beurteilungen, Leistungsabzeichen etc. sind nicht erforderlich, da durch die Vormerkstelle grundsätzlich nur die jeweiligen Voraussetzungen geprüft werden.

Der Antrag auf die Aufnahme in das Vermittlungsverfahren für das Land Rheinland-Pfalz erfolgt ausschließlich über die Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz. Die Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
-Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Die meisten Ausbildungen im Zuständigkeitsbereich des Landes Rheinland-Pfalz u. a. beginnen zum 01.07 eines Jahres.

Ausnahme hiervon bilden u. a. die Oberlandesgerichte, wobei der Einstellungstermin für das zweite Einstiegsamt der 01.08 und für das dritte Einstiegsamt der 01.09 eines Jahres ist. Das Landesamt für Steuern stellt zum 01.10 eines Jahres Anwärter für das zweite Einstiegssamt ein. 
 

Nach Eingang Ihrer Bewerbung werden Ihre Unterlagen auf die Mindestvoraussetzungen in der angestrebten Verwendung geprüft. Voraussetzung hierbei ist, dass Ihre Unterlagen vollständig eingereicht und Ihre Verfügbarkeit vom zuständigen Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bestätigt wurde. Die Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz schlägt alle infrage kommenden Bewerberinnen und Bewerber zur Auswahl vor. Ein Vergleich der Bestenauslese erfolgt nur unter den vorgeschlagenen, eingliederungsberechtigten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Eine Entscheidung über eine Einstellung trifft jedoch die jeweilige Einstellungsbehörde eigenständig.

Ihr Vermittlungsantrag kann jederzeit zurückgezogen werden. 
Sofern Sie aufgrund Ihrer Bewerbung bei einer anderen Vormerkstelle eine Einstellungszusage erhalten haben oder als freie:r Bewerber:in eine Stelle im öffentlichen Dienst / in der Privatwirtschaft angenommen haben, ist zur Einstellung der Vermittlungsbemühungen eine umgehende schriftliche Mitteilung Ihrerseits erforderlich. 

Das Gleiche gilt, wenn Sie Ihre Eingliederungsberechtigung zurückgegeben haben.

Ferner bitte ich Sie, die Einstellungsbehörden, von denen Sie angeschrieben oder evtl. zu einem Vorstellungsgespräch/Test eingeladen worden sind, entsprechend zu benachrichtigen.

Für andere Auskünfte, insbesondere auch über versorgungsrechtliche Fragen nach dem Soldatenversorgungsgesetz, ist der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr zuständig.

Für Rückfragen über die Vermittlung durch die Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz wenden Sie sich gerne telefonisch oder zu einem persönlichen Gespräch, bitte nach telefonischer Absprache, an 

Thomas Fusenig
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
- Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz -
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: +49(651) 9494-254
Thomas.Fusenig(at)add.rlp.de

Kontakt

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
- Vormerkstelle des Landes Rheinland-Pfalz -
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Thomas Fusenig
Tel: +49(651) 9494-254
Thomas.Fusenig(at)add.rlp.de