Öffentliches Auftragswesen
Die Vergabe öffentlicher Bauaufträge sowie Aufträge für Lieferungen und Dienstleistungen erfolgt nach den Regeln des Haushaltsrechts, den auf ihrer Grundlage eingeführten weiteren Vergabevorschriften und den Vorgaben des EU-Vergaberechts.
Vergabeverfahren unterliegen dabei der Rechts- und Fachaufsicht. Diese wird in folgenden Fällen von der ADD wahrgenommen:
- Vergabeverfahren der rheinland-pfälzischen Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte,
- Vergabeverfahren von Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung mit Ausnahme solcher des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) und des Landesbetriebs Mobilität (LBM).
Vergabeverfahren kommunaler Gebietskörperschaften unterliegen der Rechts- und Fachaufsicht der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde.
Mit Inkrafttreten der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26.02.2021 (GVBl. Nr. 9 vom 02.03.2021) besteht für Bieter und Bewerber die Möglichkeit der strukturierten Überprüfung von Vergabeverfahren wirtschaftlich bedeutsamer öffentlicher Aufträge. Dazu wurde beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz eine Vergabeprüfstelle als zentrale Nachprüfbehörde eingerichtet. Bieter und Bewerber richten ihre Beanstandung an den jeweiligen öffentlichen Auftraggeber.
Vergabeverfahren, bei denen der geschätzte Gesamtauftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert erreicht bzw. überschreitet, können auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer Rheinland-Pfalz überprüft werden.
Die VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz berät öffentliche Auftraggeber bei einer vergabekonformen Ausschreibung von Bauvorhaben.
im Rahmen der Flutkatastrophe
- Rundschreiben MWVLW vom 22.02.2024 - Fortgeltung der vegaberechtlichen Erleichterungen bis 31.03.2025
- Rundschreiben MWVLW vom 20.12.2022 - vergaberechtliche Erleichterungen nach der Flutkatastrophe ab 01.01.2023
- Rundschreiben BmWi vom 17.08.2021 - Beschaffung von Leistungen zur Bewältigung der Notlage in Hochwasserkatastrophengebieten
- Rundschreiben MWVLW vom 30.11.2021 - Bewältigung der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
Rundschreiben MWVLW vom 19.07.2021 - Bewältigung der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
zum Mittelstandförderungsgesetz
- Rundschreiben MWVLW vom 11.05.2022 - Durchführung des Mittelstandsförderungsgesetzes
- Zweites Landesgesetz zur Änderung des MFG vom 08.04.2022
im Rahmen der Flüchtlingsproblematik und des Ukranie-Krieges
- Rundschreiben des MWVLW vom 04.10.2023 - Beschleunigung von Investitionen und Beschaffungen durch Vereinfachung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge
- Rundschreiben Oberste Straßenbaubehörden der Länder vom 20.06.2023 – Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs
- Mitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 20.06.2023 – Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs
- Rundschreiben MWVLW vom 21.06.2023 – Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs
- Rundschreiben MWVLW vom 20.06.2023 – Vergaberechtliche Erleichterungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine
- Rundschreiben MWVLW vom 10.03.2022 - vergaberechtliche Erleichterungen und Hinweise zur Unterbringung und Versorgung von aus der Ukraine flüchtenden Personen
- Rundschreiben BMWi vom 24.08.2015 - Vergaberecht bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen
- Rundschreiben BMUB vom 25.08.2015 - Anwendung Vergaberecht im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen
- Mitteilung KOM vom 09.09.2015 - öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik
zum Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bei Dringlichkeit
- Rundschreiben BMWi vom 09.01.2015 - Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bei Dringlichkeit
Kontakt
Julia Laudes
Tel: +49(651) 9494-478
Julia.Laudes(at)add.rlp.de
Hinweise zum Nationalen Vergabeverfahren
Am 07. September 2021 ist die Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 18. August 2021 (MinBl. S. 91 ff) in Kraft getreten. Sie ersetzt Teil 2 der Vorgängerregelung „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 24. April 2014 (MinBl. S. 48 ff) und befasst sich mit dem Vergabeverfahrensrecht im Unterschwellenbereich.
Besonders zu beachten ist, dass fortan bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) anzuwenden ist und damit die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt) abgelöst wurde.
Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf der Seite Nationale Vergabeverfahren.