Öffentliches Auftragswesen
Die Vergabe öffentlicher Bauaufträge sowie Aufträge für Lieferungen und Dienstleistungen erfolgt nach den Regeln des Haushaltsrechts, den auf ihrer Grundlage eingeführten weiteren Vergabevorschriften und den Vorgaben des EU-Vergaberechts.
Vergabeverfahren unterliegen dabei der Rechts- und Fachaufsicht. Diese wird in folgenden Fällen von der ADD wahrgenommen:
- Vergabeverfahren der rheinland-pfälzischen Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte,
- Vergabeverfahren von Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung mit Ausnahme solcher des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) und des Landesbetriebs Mobilität (LBM).
Vergabeverfahren kommunaler Gebietskörperschaften unterliegen der Rechts- und Fachaufsicht der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde.
Mit Inkrafttreten der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26.02.2021 (GVBl. Nr. 9 vom 02.03.2021) besteht für Bieter und Bewerber die Möglichkeit der strukturierten Überprüfung von Vergabeverfahren wirtschaftlich bedeutsamer öffentlicher Aufträge. Dazu wurde beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz eine Vergabeprüfstelle als zentrale Nachprüfbehörde eingerichtet. Bieter und Bewerber richten ihre Beanstandung an den jeweiligen öffentlichen Auftraggeber.
Vergabeverfahren, bei denen der geschätzte Gesamtauftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert erreicht bzw. überschreitet, können auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer Rheinland-Pfalz überprüft werden.
Die VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz berät öffentliche Auftraggeber bei einer vergabekonformen Ausschreibung von Bauvorhaben.
Aktueller Hinweis:
Am 07. September 2021 ist die Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 18. August 2021 (MinBl. S. 91 ff) in Kraft getreten. Sie ersetzt Teil 2 der Vorgängerregelung „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 24. April 2014 (MinBl. S. 48 ff) und befasst sich mit dem Vergabeverfahrensrecht im Unterschwellenbereich.
Besonders zu beachten ist, dass fortan bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) anzuwenden ist und damit die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt) abgelöst wurde.
Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ ist auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau https://mwvlw.rlp.de (Rubrik: Wirtschafts- und Innovationspolitik/Wettbewerbspolitik/Vergaberecht/Nationale Vergabeverfahren) abrufbar.
Rundschreiben MWVLW vom 11.05.2022 - Durchführung des Mittelstandsförderungsgesetzes
Zweites Landesgesetz zur Änderung des MFG vom 08.04.2022
Beschluss des Landtags vom 01.04.2022
Rundschreiben BMWi vom 09.01.2015 - Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bei Dringlichkeit
Rundschreiben MWVLW vom 30.11.2021 - Bewältigung der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
Rundschreiben MWVLW vom 19.07.2021 - Bewältigung der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz
Kontakt
Julia Laudes
Tel: +49(651) 9494-478
Julia.Laudes(at)add.rlp.de