Öffentliches Auftragswesen

Die Vergabe öffentlicher Bauaufträge sowie Aufträge für Lieferungen und Dienstleistungen erfolgt nach den Regeln des Haushaltsrechts, den auf ihrer Grundlage eingeführten weiteren Vergabevorschriften und den Vorgaben des EU-Vergaberechts.

Vergabeverfahren unterliegen dabei der Rechts- und Fachaufsicht. Diese wird in folgenden Fällen von der ADD wahrgenommen:

  • Vergabeverfahren der rheinland-pfälzischen Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte,
  • Vergabeverfahren von Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung mit Ausnahme solcher des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) und des Landesbetriebs Mobilität (LBM).

Vergabeverfahren kommunaler Gebietskörperschaften unterliegen der Rechts- und Fachaufsicht der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde.

Mit Inkrafttreten der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26.02.2021 (GVBl. Nr. 9 vom 02.03.2021) besteht für Bieter und Bewerber die Möglichkeit der strukturierten Überprüfung von Vergabeverfahren wirtschaftlich bedeutsamer öffentlicher Aufträge. Dazu wurde beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz eine Vergabeprüfstelle als zentrale Nachprüfbehörde eingerichtet. Bieter und Bewerber richten ihre Beanstandung an den jeweiligen öffentlichen Auftraggeber.

Vergabeverfahren, bei denen der geschätzte Gesamtauftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert erreicht bzw. überschreitet, können auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer Rheinland-Pfalz überprüft werden.

Die VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz berät öffentliche Auftraggeber bei einer vergabekonformen Ausschreibung von Bauvorhaben.

im Rahmen der Flutkatastrophe

zum Mittelstandförderungsgesetz

im Rahmen der Flüchtlingsproblematik und des Ukranie-Krieges

zum Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bei Dringlichkeit

 

 

 

Kontakt

Julia Laudes
Tel: +49(651) 9494-478
Julia.Laudes(at)add.rlp.de

Hinweise zum Nationalen Vergabeverfahren

Am 07. September 2021 ist die Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 18. August 2021 (MinBl. S. 91 ff) in Kraft getreten. Sie ersetzt Teil 2 der Vorgängerregelung „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 24. April 2014 (MinBl. S. 48 ff) und befasst sich mit dem Vergabeverfahrensrecht im Unterschwellenbereich.

Besonders zu beachten ist, dass fortan bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) anzuwenden ist und damit die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt) abgelöst wurde.

Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf der Seite Nationale Vergabeverfahren.