Antrag auf Anerkennung eines Angebotes zur Unterstützung im Alltag, Tätigkeitsbericht und Fortschreibung der aktuellen Entgelte

Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringen vielfältige Unterstützungsleistungen. Beispielsweise entlasten sie pflegende Angehörige bei der Haushaltsführung; sie helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben (z. B. Unterstützung beim Kochen oder beim Einkaufen), soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig zu bewältigen (z. B. Begleitung zum Arzt). Angebote zur Unterstützung im Alltag leisten Betreuung in Betreuungsgruppen oder als Einzelbetreuung im Haushalt des pflegebedürftigen Menschen.

Pflegebedürftige können sich die Kosten für die Inanspruchnahme der Angebote zur Unterstützung im Alltag von den Pflegekassen erstatten lassen (Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro nach § 45b Elftes Buch Sozialgesetzbuch, ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen nach § 36 Elftes Buch Sozialgesetzbuch). Voraussetzung für die Kostenerstattung ist eine landesrechtliche Anerkennung des Angebotes. Diese Anerkennung erfolgt durch einen Anerkennungsbescheid.

Kontakt

Anfragen und Anträge zum Anerkennungsverfahren richten Sie bitte an

Günter Deinzer
Tel: +49(651) 9494-890
Fax: +49(651) 9494-711890
Guenter.Deinzer(at)add.rlp.de

oder

Annette Bierbrauer-Kirsch
Tel.: +49 (651) 9494-839
Fax: +49 (651) 9494-711839
Annette.Bierbrauer-Kirsch(at)add.rlp.de

Wenn Sie vor der Antragstellung eine Beratung wünschen, können Sie sich auch an das LSJV wenden:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Telefon: +49(6131) 967-701
Telefax: +49(6131) 967-12701
E-Mail: serviceAUA(at)lsjv.rlp.de
www.Servicestelle-AUA.rlp.de