Landeskurse "Sprachziel: Deutsch"

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt seit 2002 eine Förderung zur Durchführung von Kursen zur sprachlichen, persönlichen, kulturellen, beruflichen und sozialen Integration für Migrantinnen und Migranten. Teilnehmen können alle erwachsenen Menschen mit Migrationshintergrund, unabhängig von Herkunft, rechtlichem Status oder bisheriger Aufenthaltsdauer.

Zum 01.01.2005 trat das Zuwanderungsgesetz des Bundes in Kraft. Danach werden vom Bund über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Zuwendungen für Migrationskurse gewährt, die sich vornehmlich an Neuzuwanderer richten.

Unbeschadet dessen werden, als zentrale Maßnahme ergänzender Förderung im Bereich der Migration, weiterhin Landeszuwendungen des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gewährt. Auf folgendes wird hingewiesen:

  • Personen mit einer Teilnahmeberechtigung für einen Bundeskurs (Bestätigung nach dem Zuwanderungsgesetz) dürfen auch an vom Land geförderten Kursen teilnehmen.
  • Die Anzahl dieser Personen darf maximal die Hälfte der Kursteilnehmer und nicht mehr als 8 Personen pro Kurs umfassen.

Förderanträge zur Migrationsförderung sind bis zum 31. Januar einzureichen bei der

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 24
Postfach 13 20
54203 Trier

  • Sofern mehrere Kurse beantragt werden, ist die Beilage einer Prioritätenliste hilfreich, da nicht sicher ist, ob alle Kurse bewilligt werden können.
     
  • Die Förderung der Familie steht weiterhin im Vordergrund der Zuwendungsbemühungen. Da außer an Kindertagesstätten auch an Schulen und anderen Einrichtungen Kurse für Kinder angeboten werden, werden die Angebote für deren Eltern ebenso bevorzugt behandelt.
     
  • Um die Evaluation des Kursangebotes verbessern zu können, sind die Anforderungen an den Sachbericht im Verwendungsnachweis konkretisiert worden.
     
  • Der Statistikbogen ist ab dem Jahr 2019 und der Fragebogen ab dem Jahr 2020 verpflichtend.
     
  • Für alle Landeskurse, die ab dem 01.01.2021 neu beantragt und bewilligt wurden läuft die Bearbeitung des Fragebogens papierlos.
    Den Online-Fragebogen kann man ab sofort aufrufen und direkt bearbeiten.
    Auf der Evaluationsseite des MFFKI ist zudem unter dem Menüpunkt „Evaluation“ zu fast jeder Einzelfrage eine kurze Erläuterung eingestellt, die Ihnen das Ausfüllen des Fragebogens erleichtern soll

2023

02/2023 - Die Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ 2024

 

2022

02/2022 - Geflüchtete aus der Ukraine – Zugang zu Sprachkursen

01/2022

 

2021

06/2021

05/2021

04/2021

04/2021 - Online-Fragebogen

03/2021

01/2021


2020

12/2020

10/2020

09/2020

08/2020

07/2020

06/2020 - Ein Änderungsantrag ist zwingend erforderlich!!!

05/2020 - Ein Änderungsantrag ist zwingend erforderlich!!!

04/2020

03/2020

01/2020