Landeskurse "Sprachziel: Deutsch"
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt seit 2002 eine Förderung zur Durchführung von Kursen zur sprachlichen, persönlichen, kulturellen, beruflichen und sozialen Integration für Migrantinnen und Migranten. Teilnehmen können alle erwachsenen Menschen mit Migrationshintergrund, unabhängig von Herkunft, rechtlichem Status oder bisheriger Aufenthaltsdauer.
Zum 01.01.2005 trat das Zuwanderungsgesetz des Bundes in Kraft. Danach werden vom Bund über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Zuwendungen für Migrationskurse gewährt, die sich vornehmlich an Neuzuwanderer richten.
Unbeschadet dessen werden, als zentrale Maßnahme ergänzender Förderung im Bereich der Migration, weiterhin Landeszuwendungen des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gewährt. Auf folgendes wird hingewiesen:
- Personen mit einer Teilnahmeberechtigung für einen Bundeskurs (Bestätigung nach dem Zuwanderungsgesetz) dürfen auch an vom Land geförderten Kursen teilnehmen.
- Die Anzahl dieser Personen darf maximal die Hälfte der Kursteilnehmer und nicht mehr als 8 Personen pro Kurs umfassen.
Förderanträge zur Migrationsförderung sind bis zum 31. Januar einzureichen bei der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 24
Postfach 13 20
54203 Trier
- Sofern mehrere Kurse beantragt werden, ist die Beilage einer Prioritätenliste hilfreich, da nicht sicher ist, ob alle Kurse bewilligt werden können.
- Die Förderung der Familie steht weiterhin im Vordergrund der Zuwendungsbemühungen. Da außer an Kindertagesstätten auch an Schulen und anderen Einrichtungen Kurse für Kinder angeboten werden, werden die Angebote für deren Eltern ebenso bevorzugt behandelt.
- Um die Evaluation des Kursangebotes verbessern zu können, sind die Anforderungen an den Sachbericht im Verwendungsnachweis konkretisiert worden.
- Der Statistikbogen ist ab dem Jahr 2019 und der Fragebogen ab dem Jahr 2020 verpflichtend.
- Für alle Landeskurse, die ab dem 01.01.2021 neu beantragt und bewilligt wurden läuft die Bearbeitung des Fragebogens papierlos.
Den Online-Fragebogen kann man ab sofort aufrufen und direkt bearbeiten.
Auf der Evaluationsseite des MFFKI ist zudem unter dem Menüpunkt „Evaluation“ zu fast jeder Einzelfrage eine kurze Erläuterung eingestellt, die Ihnen das Ausfüllen des Fragebogens erleichtern soll
2024
01/2024 - Die Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ 2025
2023
02/2023 - Die Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ 2024
2022
02/2022 - Geflüchtete aus der Ukraine – Zugang zu Sprachkursen
2021
2020
06/2020 - Ein Änderungsantrag ist zwingend erforderlich!!!
05/2020 - Ein Änderungsantrag ist zwingend erforderlich!!!
Kontakt
Gisela Reuter
Tel: +49(651) 9494-881
Sandra Weil
Tel: +49(651) 9494-842
Sara Brugna
Tel: +49(651) 9494-647
Weitere Informationen
Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration
Flyer: Landessprachkurse "Sprachziel: Deutsch"
Flyer: Landessprachkurse "Sprachziel: Deutsch" - Englisch
Flyer: Landessprachkurs "Sprachziel: Deutsch" - UK
Flyer: Landessprachkurse "Sprachziel: Deutsch" - Arabisch
Flyer: Landessprachkurse "Sprachziel: Deutsch" - Türkisch
Flyer: Landessprachkurse "Sprachziel: Deutsch" - Farsi