Digitale Kontrollgeräte

Ab Mai 2006 müssen Fahrzeuge 

  • mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen und
  • zur Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzplätzen 

mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Ansonsten erfolgt keine Erstzulassung.

Das Kontrollgerät kann maximal 365 Tage tätigkeitsbezogene Daten der Fahrerin bzw. des Fahrers aufzeichnen und speichern. Daneben ist die Geschwindigkeit der letzten 24 Stunden erfassbar.

Das digitale Kontrollgerät erleichtert Kontrollen und erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen. Es schafft Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb durch gleiche Bedingungen. Unternehmen erhalten hiermit ein nützliches und einfaches Hilfsmittel für ein besseres Fuhrparkmanagement. Fahrerinnen und Fahrer werden zeitgerecht vor einer möglichen Übertretung bestimmter Vorschriften durch Signale gewarnt.

Für bereits zugelassene Fahrzeuge, die mit einem analogen Kontrollgerät ausgestattet sind, besteht keine Nachrüstpflicht. Ein freiwilliger Einbau des digitalen Kontrollgeräts ist jedoch möglich.

Ist ein digitales Kontrollgerät in ein Fahrzeug, das zusammen mit einem Anhänger über mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t zulässige Höchstmasse verfügt, eingebaut, muss das Kontrollgerät bei einer aufzeichnungs-pflichtigen Fahrt betrieben werden.

Für die Benutzung des digitalen Kontrollgeräts sind verschiedene Speicherkarten (Kontrollgerätkarten) erforderlich. Dies sind scheckkartengroße Plastikkarten, die einen Mikrochip enthalten. Neben der Fahrerkarte kommen die Unternehmenskarte und die Werkstattkarte zum Einsatz. 

Die Kontrollgerätkarten sind bei den in Rheinland-Pfalz zuständigen Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte zu beantragen. Im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen a. Rhein und Ingelheim a. Rhein ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zuständig.

Die ADD übt die Fachaufsicht über die Ausgabestellen aus.

Kontakt

Susanne Repp
Tel: +49(651) 9494-862