KAMPFMITTELRÄUMDIENST RHEINLAND-PFALZ - KMRD

Auch über 70 Jahre nach Kriegsende befinden sich noch zahlreiche Bombenblindgänger und nicht detonierte Munition im Boden. So wurden vom Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz im Jahr 2020 rd. 30 Tonnen Munition und Munitionsteile geborgen.

Kampfmittel können ein erhebliches Gefährdungspotenzial aufweisen.

Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel (Bomben, Granaten, sonstige Munition) handeln könnte, halten Sie bitte unbedingt Abstand und informieren Sie sofort das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei.

Die Beseitigung dieser Kampfmittel/Fundmunition beider Weltkriege ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im Rahmen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz (POG). Hiernach sind grundsätzlich die örtlichen Ordnungsbehörden, d.h. die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltungen sowie die Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, zuständig. Bei Gefahr im Verzug liegt die Zuständigkeit bei der Polizei.

Die zuständigen Behörden werden bei erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch „alte“ Kampfmittel durch den vom Land Rheinland-Pfalz vorgehaltenen Kampfmittelräumdienst im Rahmen der Amtshilfe unterstützt.

Der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgeht, hat in Rheinland-Pfalz eine hohe Priorität. Daher werden die Kosten des KMRD vom Land Rheinland-Pfalz getragen.

Organisatorisch gehört der Kampfmittelräumdienst zum Referat 23 Sicherheit und Ordnung, Stiftungen, Lohnstelle ausländische Streitkräfte.

Er besteht aus einer Leit- und Koordinierungsstelle in Koblenz, die von dem technischen Leiter geführt wird, und zwei Räumgruppen in Koblenz und in Worms. 

Die Amtshilfe des Kampfmittelräumdienstes ist auf die zur Abwehr konkreter Gefahren unmittelbar erforderlichen Maßnahmen beschränkt. Fundmunition der beiden Weltkriege z.B. Bomben, Granaten, Panzerfäuste und Handgranaten werden vom Kampfmittelräumdienst identifiziert, ggf. entschärft, abtransportiert und vernichtet.
Erfolgen Anfragen ohne konkreten Gefahrenhintergrund bzw. gibt es keine tatsächlichen Hinweise auf Kampfmittel kann der Kampfmittelräumdienst mangels gefahrenrechtlicher Anknüpfungspunkte nach Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) nicht weiter tätig werden.

Für diese Fälle wird auf die Möglichkeit der Beauftragung einer Überprüfung durch geeignete private Fachunternehmen (kostenpflichtig) verwiesen. 
Mangels konkretem Gefahrenverdacht gehört es auch nicht zu den Aufgaben des Kampfmittelräumdienstes, die Kampfmittelbelastung bzw. – freiheit von Grundstücken im Vorfeld von Baumaßnahmen zu beurteilen oder zu bescheinigen.

Für grundstücksbezogene historische Recherchen und Bewertungen wird auf die Möglichkeit der Beauftragung eines privaten Fachunternehmens mit der Luftbildauswertung (kostenpflichtig) verwiesen.

Kontakt

kmrd(at)add.rlp.de​​​​​​​

Weitere Informationen

Bei Munitionsfunden bitte das zuständige Ordnungsamt (Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung) bzw. bei Gefahr im Verzug die Polizei informieren.