Mehrgefahrenversicherung für Winzer
Unterstützung zur Mehrgefahrenversicherung Hagel und Frost im Weinbau gemäß Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d) der VO (EU) Nr. 2021/2115 des Europäischen Parlaments und Rates und auf Grundlage des GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland.
Die Häufigkeit und das Ausmaß extremer Wetterereignisse haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Vor diesem Hintergrund kommt dem Risikomanagement im Weinbau zukünftig eine noch größere Bedeutung zu. Ernteversicherungen minimieren das betriebliche Risiko und sind im Schadensfall ein wichtiges Element zur Stabilisierung der Einkommen von Weinbaubetrieben.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert daher ab dem Jahr 2021 die Mehrgefahrenversicherung im Weinbau. Winzer, die das Ernterisiko durch den Abschluss einer kombinierten Hagel-/Frostversicherung für ihre Ertragsrebflächen mindern wollen, können aus dem EU-Programm einen Prämienzuschuss erhalten. Die Anträge auf Unterstützung sind in 2024 bis spätestens 30. September 2024 bei der Kreisverwaltung einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die ADD ist Fachaufsichtsbehörde über die für die Durchführung der Weinmarktordnung zuständigen Kreisverwaltungen. Vorrangiges Ziel ist deren Unterstützung zur einheitlichen Umsetzung der EU-Förderung in diesem Bereich.
Weitere Informationen
Nähere Informationen und Erläuterungen zum Verfahren (Antragsformular sowie ausführliches Merkblatt zum Download) finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unter