Fragen und Antworten

  • alle öffentlichen Dokumente, die von einer Behörde in Rheinland-Pfalz ausgestellt wurden

Alle anderen Dokumente wie:

  • private Urkunden (z.B Arbeits- Miet- Kaufverträge, Übersetzungen) - wenden Sie sich bitte an einen Notar
  • notarielle Urkunden, gleich welcher Art - müssen vom Landgericht beglaubigt werden.
  • Dokumente von Staatsanwaltschaft und Gerichten - müssen vom Landgericht beglaubigt werden

Ja, Zeugnisse müssen aber zuerst vorbeglaubigt werden. Hierfür ist die jeweilige Schulaufsicht der ADD zuständig.

Wer für Sie zuständig ist, findenn Sie auf unsere nachfolgenden Seite unter https://addinter.service24.rlp.de/cgi-bin-inter/schulen1.mbr/auswahl.

Für Vorbeglaubigungen von Zeugnissen der Universitäten und Hochschulen ist die jeweilige Universität/Hochschule zuständig. Zeugnisse aus dem Bereich von Kammern (HWK, IHK etc.) werden von der jeweiligen Kammer vorbeglaubigt. 

Es kommt darauf an wer die Kopie erstellt hat. Wurde die Kopie von der Schule, Hochschule oder jeweiligen Kammer selbst gemacht, müssen diese vorbeglaubigt werden.

Wird die Kopie hingegen von einem Bürgerbüro ausgestellt, so bedarf es normalerweise keiner Vorbeglaubigung. Empfehlenswert ist es jedoch ein Zeugnis immer von der ausstellenden Stelle kopieren und beglaubigen zu lassen. Ansonsten könnte es sein, dass das Dokument im Ausland nicht akzeptiert wird. 

Möchten Sie nicht ihr Originalzeugnis im Ausland vorlegen, können Sie die Ausstellung einer Zweitschrift bei der jeweiligen Schule/Hochschule/Kammer beantragen. In der Regel müssen Zweitschriften auch vorbeglaubigt werden. Danach können diese mit Apostille/Legalisation versehen werden.

Ja, aber diese müssen vorher durch das Ministerium der Finanzen RLP mit Sitz in Mainz vorbeglaubigt werden.

Führungszeugnisse 
sind Bundesdokumente - Zuständig:
BfAA in Brandenburg an der Havel
E-Mail: fp-apostillen_endbeglaubigungen(at)zentrale.auswaertiges-amt.de

Ausgenommen hiervon sind Urkunden des deutschen Patentamtes und des Bundespatentgerichts
Zuständig:
Präsident des deutschen Patentamtes in München
E-Mail: info(at)dpma.de

Wenn Sie bei der Kommunalverwaltung ein Führungszeugnis beantragen, können Sie sogleich beantragen, dass dieses mit einer Apostille/Legalisation versehen werden soll.

Personalausweise und Reisepässe können jedoch amtlich beglaubigt werden. Wir können diese Beglaubigungen mit einer Apostille/Legalisaiton versehen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung die Ihnen den Pass oder Ausweis ausgestellt hat.

Ja, wenn:

  • diese von einem rheinland-Pfälzischen Standesamt ausgestellt wurden.
  • keine Zweckbindung (z.B. nur zur Beantragung von Kindergeld etc.) enthalten
  • die Urkunden nicht älter als 6 Monate sind. Darauf legen viele ausländische Stellen Wert. Manchmal sind es auch nur 3 Monate.
    Bitte erkundigen Sie sich darüber frühzeitig bei den ausländischen Stellen.

Personenstandsurkunden

  • dürfen generell nicht amtlich beglaubigt werden.
    Kopien von Personenstandsurkunden können somit nicht mit einer Apostille/Legalisation versehen werden.

Um beglaubigungsfähige Dokumente zu erhalten, wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Derzeit ist keine persönliche Vorsprache möglich. Es werden daher keine Termine vergeben.

Bitte übersenden Sie Ihre Vorgänge per Post.

Senden Sie uns die Dokumente und einen Antrag mit der Post. 

Im Antrag sollte stehen:

  • in welchem Land das Dokument vorgelegt werden soll und
  • Ihre Adresse
  • eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für Rückfragen wäre wünschenswert
  • soll die Apostille/Legalisation ein- oder mehrsprachig ausgestellt werden 

Im eigenen Interesse empfehlen wir einen Versand der Dokumente als Einwurfeinschreiben oder als Prio-Brief. Bei beiden Varianten können Sie die Zustellung online bei der Post prüfen.

Nach Eingang ihres Antrags wird Ihnen nach Abschluss der Bearbeitung zunächst ein Gebührenbescheid zugestellt. Ihr Dokument wird erst nach Eingang der Gebühr auf unserem Konto an Sie versendet. 
Je nachdem wieviele Anträge vorliegen, können bis zur Zustellung der Dokumente an Sie mehrere Wochen vergehen. 

  • 29,00 € für eine einsprachige Ausfertigung
  • 33,00 € für eine mehrsprachige Ausfertigung (deutsch/englisch bzw. deutsch/französisch)

Achten Sie darauf,

  • dass die Dokumente mit einer Unterschrift und mit einem Dienstsiegel der jeweiligen Behörde versehen sind
  • besteht ihr Dokument aus mehreren Blättern, müssen diese miteinander verbunden und mit einem Dienstsiegel bzw. Dienststempel versiegelt sein
  • weisen Sie den Aussteller der Urkunde ggf. darauf hin
  • sollte auf einem Dokument stehen, dass es ohne Unterschrift und Siegel gültig ist, kontaktieren Sie uns vorab 

In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten Fall empfohlen, sich beim Aussteller der Urkunde zu erkundigen, wer die Apostille/Legalisation vornimmt.