Fragen und Antworten
- alle öffentlichen Dokumente, die von einer Behörde in Rheinland-Pfalz ausgestellt wurden
Alle anderen Dokumente wie:
- private Urkunden (z. B Arbeits- Miet- Kaufverträge, Übersetzungen) - wenden Sie sich bitte an einen Notar
- notarielle Urkunden/Übersetzungen, gleich welcher Art - müssen vom Landgericht beglaubigt werden.
- Dokumente von Staatsanwaltschaft und Gerichten - müssen vom Landgericht beglaubigt werden
Die Bearbeitungszeit beträgt zur Zeit ca. 3 Wochen.
Ein Eilantrag oder bevorzugte Bearbeitung ist nicht möglich, bitte sehen Sie von Anfragen dieser Art ab.
Nach Fertigstellung Ihrer Unterlagen erhalten Sie die Rechnung zusammen mit der Zusendung der beglaubigten Dokumente. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf dem Postweg im unversicherten Versand.
Bitte schicken Sie uns kein Bargeld, keine Schecks und keine Briefmarken.
Ja, Zeugnisse müssen aber zuerst vorbeglaubigt werden. Hierfür ist die jeweilige Schulaufsicht der ADD zuständig.
Wer für Sie zuständig ist, finden Sie auf folgender Seite: https://add3portal.rlp.de/app/public/schulsuche.
Für Vorbeglaubigungen von Zeugnissen der Universitäten und Hochschulen ist die jeweilige Universität/Hochschule zuständig. Zeugnisse aus dem Bereich von Kammern (HWK, IHK etc.) werden von der jeweiligen Kammer vorbeglaubigt.
Es kommt darauf an wer die Kopie erstellt hat. Wurde die Kopie von der Schule, Hochschule oder jeweiligen Kammer selbst gemacht, müssen diese vorbeglaubigt werden.
Wird die Kopie hingegen von einem Bürgerbüro ausgestellt, so bedarf es normalerweise keiner Vorbeglaubigung. Empfehlenswert ist es jedoch ein Zeugnis immer von der ausstellenden Stelle kopieren und beglaubigen zu lassen. Ansonsten könnte es sein, dass das Dokument im Ausland nicht akzeptiert wird.
Möchten Sie nicht ihr Originalzeugnis im Ausland vorlegen, können Sie die Ausstellung einer Zweitschrift bei der jeweiligen Schule/Hochschule/Kammer beantragen. In der Regel müssen Zweitschriften auch vorbeglaubigt werden. Danach können diese mit Apostille/Legalisation versehen werden.
Für Legalisationen muss die Vorbeglaubigung durch die Schulabteilung der ADD erfolgen.
Ja, aber diese müssen vorher durch das Ministerium der Finanzen RLP mit Sitz in Mainz vorbeglaubigt werden.
Führungszeugnisse
sind Bundesdokumente - Zuständig:
BfAA in Brandenburg an der Havel
E-Mail: fp-apostillen_endbeglaubigungen(at)zentrale.auswaertiges-amt.de
Ausgenommen hiervon sind Urkunden des deutschen Patentamtes und des Bundespatentgerichts
Zuständig:
Präsident des deutschen Patentamtes in München
E-Mail: info(at)dpma.de
Wenn Sie bei der Kommunalverwaltung ein Führungszeugnis beantragen, können Sie sogleich beantragen, dass dieses mit einer Apostille/Legalisation versehen werden soll.
Personalausweise und Reisepässe können jedoch amtlich beglaubigt werden. Wir können diese Beglaubigungen mit einer Apostille/Legalisaiton versehen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung die Ihnen den Pass oder Ausweis ausgestellt hat.
Ja, wenn:
- diese von einem rheinland-Pfälzischen Standesamt ausgestellt wurden.
- die eingesendeten Urkunden dürfen nicht zweckgebunden und müssen frei von jeglichen Zusätzen sein wie z. B. gilt zur Vorlage bei der Sozialversicherung, gilt für die Beantragung von Kindergeld etc.
- Dokumente im Verbund mit Übersetzungen können nicht bearbeitet werden.
- Bitte erkundigen Sie sich darüber frühzeitig bei den ausländischen Stellen wie alt Ihre Urkunde sein darf.
Personenstandsurkunden
- dürfen generell nicht vorbeglaubigt werden und müssen im Original eingereicht werden.
Kopien von Personenstandsurkunden können somit nicht mit einer Apostille/Legalisation versehen werden.
Um beglaubigungsfähige Dokumente zu erhalten, wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Derzeit ist keine persönliche Vorsprache möglich. Es werden daher keine Termine vergeben.
Bitte übersenden Sie Ihre Vorgänge per Einschreiben.
Senden Sie uns die Dokumente und einen Antrag per Einschreiben.
Im Antrag sollte stehen:
- in welchem Land das Dokument vorgelegt werden soll ohne Angabe des Landes ist keine Bearbeitung möglich!
- Ihre Adresse
- eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für Rückfragen
Im eigenen Interesse empfehlen wir einen Versand der Dokumente als Einwurfeinschreiben oder als Prio-Brief. Bei beiden Varianten können Sie die Zustellung online bei der Post prüfen.
- 29,00 € für Legalisationen
- 33,00 € für Apostillen (deutsch/englisch bzw. deutsch/französisch)
Achten Sie darauf,
- dass die Dokumente mit einer Unterschrift und mit einem Dienstsiegel der jeweiligen Behörde versehen sind
- besteht ihr Dokument aus mehreren Blättern, müssen diese miteinander verbunden und mit einem Dienstsiegel bzw. Dienststempel versiegelt sein
- weisen Sie den Aussteller der Urkunde ggf. darauf hin
- sollte auf einem Dokument stehen, dass es ohne Unterschrift und Siegel gültig ist, kontaktieren Sie uns vorab
- die eingesendeten Urkunden dürfen nicht zweckgebunden und müssen frei von jeglichen Zusätzen wie z. B. gilt zur Vorlage bei der Sozialversicherung, gilt für die Beantragung von Kindergeld etc. sein
- Dokumente im Verbund mit Übersetzungen können nicht bearbeitet werden
- bei Zeugnissen achten Sie bitte auf die Vorschriften zwecks Vorbeglaubigung
In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten Fall empfohlen, sich beim Aussteller der Urkunde zu erkundigen, wer die Apostille/Legalisation vornimmt.