Geprüfte:r Meister:in für Bädebetriebe

Ist eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.

Geprüfte*r Meister*innen für Bäderbetriebe sind hauptsächlich beschäftigt in

  • öffentlichen und privaten Frei- und Hallenbädern
  • See- und Strandbädern
  • Meerwasser- und Wellenbädern
  • bei Schwimmvereinen oder Fitnesszentren
  • Wellnesshotels
  • bei kommunalen Sportämtern
  • in medizinischen Badeeinrichtungen von Rehabilitationskliniken oder in Altenheimen

Sie übernehmen Fach- und Führungsaufgaben im Kur- und Bäderwesen.

Ziel ihrer Tätigkeit
Die Leitung des Badebetriebes und die Überwachung sämtlicher technischer Anlagen zu koordinieren und kontrollieren.

  • Allgemeiner Teil
  • Fachtheoretischer Teil
  • Fachpraktischer Teil
  • Berufs- und arbeitspädagogischer Teil

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Fachangestellte/r für Bäderbetriebe oder
  • Schwimmmeistergehilfe und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis

Diese Fortbildung wird derzeit nicht in Rheinland-Pfalz geprüft.

Interessierte Rheinland-Pfälzer müssen die Zulassung zur Teilnahme an der Fortbildungsprüfung dennoch hier beantragen und werden zur Prüfungsabnahme in das Bundesland überstellt, in dem der Vorbereitungslehrgang besucht wird.

Kontakt

N.N.