Geprüfte:r Meister:in für Bädebetriebe
Ist eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.
Geprüfte*r Meister*innen für Bäderbetriebe sind hauptsächlich beschäftigt in
- öffentlichen und privaten Frei- und Hallenbädern
- See- und Strandbädern
- Meerwasser- und Wellenbädern
- bei Schwimmvereinen oder Fitnesszentren
- Wellnesshotels
- bei kommunalen Sportämtern
- in medizinischen Badeeinrichtungen von Rehabilitationskliniken oder in Altenheimen
Sie übernehmen Fach- und Führungsaufgaben im Kur- und Bäderwesen.
Ziel ihrer Tätigkeit
Die Leitung des Badebetriebes und die Überwachung sämtlicher technischer Anlagen zu koordinieren und kontrollieren.
- Allgemeiner Teil
- Fachtheoretischer Teil
- Fachpraktischer Teil
- Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Fachangestellte/r für Bäderbetriebe oder
- Schwimmmeistergehilfe und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
Diese Fortbildung wird derzeit nicht in Rheinland-Pfalz geprüft.
Interessierte Rheinland-Pfälzer müssen die Zulassung zur Teilnahme an der Fortbildungsprüfung dennoch hier beantragen und werden zur Prüfungsabnahme in das Bundesland überstellt, in dem der Vorbereitungslehrgang besucht wird.
Kontakt
N.N.