Förderung der Pflegeselbsthilfe
Zur Verbesserung der Lebenssituation von Pflegebedürftigen sowie von deren Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden stehen in Rheinland-Pfalz Fördermöglichkeiten für den Aufbau- und Ausbau der Pflegeselbsthilfe zur Verfügung. Das Nähere zu den Fördervoraussetzungen für die Förderung von pflegebezogenen Selbsthilfeorganisationen oder einer pflegebezogenen Selbsthilfegruppe ergibt sich aus den untenstehenden Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung.
Pflegebezogene Selbsthilfegruppen
Pflegebezogene Selbsthilfegruppen wenden sich bitte an die Kontaktbüros PflegeSelbsthilfe Rheinland-Pfalz.
Anträge auf Förderung in der Region Pfalz sind schriftlich oder in elektronischer Form bis spätesten 30. April 2022 bei der ADD zu stellen.
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für eine pflegebezogene Selbsthilfegruppe max. 1.200
- Vereinfachter Verwendungsnachweis
Pflegebezogene Selbsthilfeorganisationen
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für eine pflegebezogene Selbsthilfeorganisation max. 10.000
Anträge auf Förderung sind schriftlich oder in elektronischer Form bis spätestens den 30.April, für das jeweilige Kalenderjahr, bei der ADD zu stellen.
Kontakt
Günter Deinzer
Tel: +49(651) 9494-890
Fax: +49(651) 9494-711890
Guenter.Deinzer(at)add.rlp.de