Saat- und Pflanzgutüberwachung

Ziel ist es, den Verbrauchern hochwertiges Saatgut von Sorten mit guten pflanzenbaulichen Verwertungseigenschaften zur Verfügung zu stellen.

Instrumente, die dies gewährleisten sind:

  • die Sortenzulassung - durch das Bundessortenamt
  • die Saatgutanerkennung - durch die Landwirtschaftskammer
  • die Kontrolle des Inverkehrbringens - durch die ADD.

Die Kontrollen umfassen alle Stufen der Produktionskette des Saatgutes:

  • Züchtungsbetriebe
  • Vermehrungsbetriebe
  • Aufbereitungsbetriebe
  • Handelsbetriebe
  • vereinzelt auch landwirtschaftliche Betriebe (Endverbraucher)

Die Kontrollen umfassen  die folgenden  Fragestellungen:

  • Anerkennung:
    Ist das Saatgut ordnungsgemäß anerkannt?
     
  • Sorte:
    Ist die Sorte des Saatgutes saatgutrechtlich zugelassen (Bundessortenamt, Sortenkatalog der EU)?  
     
  • Beschaffenheit:
    Entspricht das Saatgut den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Keimfähigkeit, Reinheit, Sortenechtheit, Mischungsanteile, Fremdbesatz, Gesundheitszustand, Größensortierungen)?
     
  • Kennzeichnung:
    Sind alle vorgeschriebenen Angaben auf dem Etikett angegeben und sind die Angaben fachlich korrekt?
     
  • Verschließung:
    Ist das Saatgut ordnungsgemäß verpackt bzw. verschlossen (z.B. Plombe)?
     
  • Buchprüfungen: 
    Werden in den Betrieben die vorgeschriebenen Aufzeichnungen ordnungsgemäß und vollständig dokumentiert?

In Rheinland-Pfalz werden pro Jahr etwa 250 Saatgutproben entnommen bzw. ausgewertet. Im Falle von schwerwiegenden Beanstandungen wird das  weitere Inverkehrbringen des Saatgutes untersagt. Darüber hinaus wird gegen den verantwortlichen Inverkehrbringer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet bzw. ein Bußgeld festgesetzt.

Saatgut darf nicht unter einer Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr gebracht werden, die zu einer Irreführung führen kann, insbesondere über die Eigenschaft, die Herkunft, die Beschaffenheit und die Behandlung.

Generell besteht eine Auskunftspflicht.

Wer Auskunft nicht, falsch oder unvollständig gibt und wer Überwachungsmaßnahmen nicht duldet, Unterlagen nicht vorlegt und die Überwachungsperson nicht unterstützt, handelt ordnungswidrig.

Kontakt

Referentin
Eva Burens
Tel: +49(651) 9494-528

Karin Reckinger (Verwaltung)
Tel. +49(651) 9494-633

Bereich Trier
Theodor Legge
Tel: +49(651) 9494-618

Bereich Koblenz
Bernd Wolff
Tel: +49(261) 20546-13682

Bereich Neustadt a.d.W.
Martin Busche
Tel: +49(6321) 99-2597