Kinderschutz

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe zu verstehen – dieser Gedanke liegt der vorliegenden Veröffentlichung zugrunde. Schule und Jugendamt arbeiten Hand in Hand, um Kindern ein bestmögliches Aufwachsen zu ermöglichen. Das rheinland-pfälzische Schulgesetz verpflichtet Schulen, bei Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung sensibel zu handeln. Die folgenden Informationen unterstützen insbesondere Lehrer:innen bei dieser Aufgabe und soll mehr Sicherheit vermitteln.

Handlungsleitfaden der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg

Handlungsleitfaden des Landkreises Cochem-Zell