Ernährungsnotfallvorsorge

Damit die Versorgung mit Lebensmitteln in Krisenzeiten gewährleistet werden kann, planen die Landkreise und kreisfreien Städte die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Lebensmittelversorgung sowohl für die Bevölkerung als auch für die Streitkräfte.

Die ADD steht den Aufgabenträgern bei der Ausführung des Ernährungsnotfallvorsorge- und Sicherstellungsgesetzes in beratender und unterstützender Funktion zur Seite.

Damit Sie im Falle einer Krise gut vorbereitet sind, sollten Sie sich einen eigenen Vorrat an haltbaren Lebensmitteln und Getränken anlegen. Tipps und Vorschläge wie Sie dabei am besten vorgehen, erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat oder dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.