Meldung von Dienstunfalldaten an Eurostat (für Beamtinnen und Beamte)

Unter Bezug auf das im Downloadbereich angefügte Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 14.02.2022 ist die Übermittlung der Unfalldaten an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz nach der dort beschriebenen Verfahrensweise vorzunehmen.

In diesem Zusammenhang wird auf die elektronische Datenübermittlung (Extranet; www.ukrlp.de/medien/formulare/dienstunfall-statistikmeldung-eurostat) der Unfalldaten an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz aufmerksam gemacht.

Seitens des Ministeriums der Finanzen wurde außerdem mitgeteilt, dass die Meldungen nur noch dann in Papierform möglich sind, wenn das elektronische Meldeverfahren aus technischen Gründen nicht genutzt werden kann. In diesem Fall ist die Meldung mit dem Ihnen bekannten Formular zur Eurostat-Meldepflicht bei Dienstunfällen für Beamtinnen und Beamte (vgl. Anlage zum Bezugsschreiben) vorzunehmen.

Sie werden gebeten, die meldepflichtigen Unfalldaten für die laufenden Berichtsjahre bis zur Regelfrist spätestens Ende Februar der darauffolgenden Kalenderjahre an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz vorzunehmen.