Kommunalwirtschaft: Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen
Kommunen übernehmen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge – von Energie bis Abfall. Die Kommunalaufsicht berät sie dabei, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten gesetzeskonform zu gestalten.
Ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung ist die kommunale Wirtschaftstätigkeit im Rahmen der Daseinsvorsorge.
Kommunen sichern die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs – z. B. Energieversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung oder Wohnungswirtschaft.
Organisationsformen
Für ihre wirtschaftliche Tätigkeit stehen den Kommunen verschiedene Formen offen, etwa:
- öffentlich-rechtliche Organisationsformen: Zweckverband, Eigenbetrieb, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
- privatrechtliche Unternehmensformen: z. B. GmbH oder öffentlich-private Partnerschaften
Rechtlicher Rahmen
Die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) regelt, unter welchen Voraussetzungen Kommunen wirtschaftlich tätig werden dürfen.
Die Tätigkeit muss:
- durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt sein,
- in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und zum Bedarf stehen,
- und darf nicht ebenso gut und wirtschaftlich von privaten Dritten erfüllt werden können.
Rolle der Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht prüft und begleitet Kommunen bei der Umsetzung:
- Sie bewertet, ob die geplante wirtschaftliche Betätigung zulässig ist.
- Sie prüft Gesellschaftsverträge auf rechtliche Anforderungen.
- Sie achtet darauf, dass keine Verpflichtung zu unbestimmten Verlustübernahmen entsteht.
- Sie stellt sicher, dass der kommunale Einfluss auch bei Beteiligung privater Gesellschafter gewahrt bleibt.
Ihre Ansprechpersonen
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