Waffenrecht

Im Rahmen des deutschen Waffenrechts regeln das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. So sind in diesen Vorschriften u.a. Regelungen für waffenrechtliche Erlaubnisse im Zusammenhang mit dem Erwerb und Besitz von Waffen, dem Führen von Waffen und Schießen mit Waffen, der Waffenaufbewahrung sowie der Waffenherstellung und dem Waffenhandel enthalten.

Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind u.a.

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
  • Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde
  • Nachweis des persönlichen Bedürfnisses an der Waffe und des Umgangs damit.

Die Gesetzgebungskompetenz für das Waffenrecht obliegt dem Bund. Für den Vollzug des Waffengesetzes, beispielsweise die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse, sind die Länder zuständig. In Rheinland-Pfalz führen die 36 Verwaltungen der Landkreise und der kreisfreien Städte als sog. untere Waffenbehörden das Waffengesetz aus.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wirkt als obere Waffenbehörde in Rheinland-Pfalz beim Vollzug des Waffengesetzes (WaffG) mit und führt die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Waffenbehörden durch. Durch Beratung der unteren Waffenbehörden in waffenrechtlichen und waffentechnischen Fragen (z. B.: bezüglich Bedürfnisfragen für den Erwerb von Waffen bei Jägern, Sport- oder Brauchtumsschützen, gefährdeten Personen, Bewachungsunternehmen) sowie auch bei der Erteilung weitergehender waffenrechtlicher Erlaubnisse (z. B. Waffenschein / Schießerlaubnis / Waffeneinfuhr) oder dem Widerruf von Erlaubnissen (z.B. bei Mitgliedern von Rockergruppierungen, Reichsbürgern) wird eine landeseinheitliche Anwendung des Waffenrechtes sichergestellt.

Die ADD ist zudem Bindeglied zwischen den unteren Waffenbehörden und dem rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport als oberster Waffenbehörde.

Der ADD obliegt in Rheinland-Pfalz die zentrale Zuständigkeit für das Verfahren zur Erteilung einer staatlichen Anerkennung an private Lehrgangsträger von Waffensachkundelehrgängen nach § 3 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV). Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als privater Lehrgangsträger staatlich anerkannt zu werden, können Sie im Downloadbereich über das eingestellte Merkblatt erfahren.

Anlage 1 Merkblatt staatliche Anerkennung

Der Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde im Sinne des § 7 WaffG ist eine elementare Voraussetzung für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen. Die ADD hat entsprechend § 2 Abs.1 AWaffV am Dienstsitz in Trier einen Prüfungsausschuss zur Abnahme entsprechender Waffensachkundeprüfungen gebildet. Ein Waffensachkundelehrgang, der dem Aneignen der entsprechenden Kenntnisse dient, wird durch die ADD nicht angeboten und ist der Prüfung somit auch nicht vorgeschaltet. Die Vorbereitung auf die Prüfung kann völlig selbstständig erfolgen (z.B. bezüglich des theoretischen Teils über entsprechende Lehrbücher zur Waffensachkunde und den Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes – BVA – zur Sachkundeprüfung bzw. bezüglich des praktischen Teils über entsprechende Einweisungen z.B. bei den Schützenvereinen).

Weitere Angaben zum Ablauf der Waffensachkundeprüfung bei hiesiger Behörde und zur Höhe der für die Abnahme der Prüfung zu erhebenden Gebühren können Sie im Downloadbereich dem dort eingestellten Informationsblatt entnehmen.

Anlage 3  Info-Blatt Waffensachkundeprüfung

Anmeldungen bzw. Anträge auf Teilnahme an diesen Prüfungen sind über die örtlich zuständigen Unteren Waffenbehörden an hiesige Dienststelle zu senden.

Die ADD ist die zuständige Behörde für die Durchführung der waffenrechtlichen Fachkundeprüfungen zum Waffengewerbe (Waffenhandel) nach §§ 22 Abs.1 WaffG, 16 Abs.1 Satz 1 AWaffV. Die landesweite Geschäftsführung hierzu obliegt der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rheinhessen in Worms. Insofern sind diesbezügliche Anfragen diese Stelle zu richten (https://www.rheinhessen.ihk24.de/starthilfe/Gewerberechtliche-Vorschriften/Erlaubnispflichtige-Gewerbe/waffenhandel/1450468).

Hinweise zum Datenschutz gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie hier:

Anlage 4 Merkblatt DS-GVO

Kontakt

Michael Reiß
Tel.: +49(651) 9494-813
michael.reiss(at)add.rlp.de