Genehmigung von wissenschaftlichen Untersuchungen an Schulen

Gem. § 67 Abs. 6 Schulgesetz Rheinland-Pfalz sind alle wissenschaftlichen Untersuchungen an Schulen, die nicht von den Schulen selbst, von den Schulbehörden oder den Schulträgern durchgeführt werden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu genehmigen.

Diese Genehmigung ist allerdings nur dann zu erteilen, wenn ein erhebliches pädagogisch-wissenschaftliches oder gleichwertiges Interesse anzuerkennen ist.

  1. Wissenschaftliche Untersuchungen an Schulen in Rheinland-Pfalz
    Diese Information enthält Informationen zum Antragsverfahren. Darin beschrieben ist das Vorgehen für
    a) Einzelfallgenehmigungen
    b) Ausnahmen innerhalb des Genehmigungsverfahrens für bestimmte, in Rheinland-Pfalz ansässige Hochschulen.
     
  2. Checkliste des Landesdatenschutzbeauftragten
    Um sicherzugehen, dass eine geplante wissenschaftliche Untersuchung dem Grunde nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung trägt, empfiehlt es sich, das Vorhaben anhand dieser Check-Liste zu überprüfen.
     
  3. Anzeige einer wissenschaftlichen Untersuchung / Umfrage an einer Schule
    Anzeigenformular zum Ausfüllen und unterschreiben.
     
  4. Informationsbroschüre für die Antragstellung zur Genehmigung der Durchführung wissenschaftlicher Studien an Schulen
    Servicedokument, das als Nachschlagewerk genutzt werden kann und alle Informationen gesammelt enthält. Darüber hinaus enthält es eine Checkliste zur Überprüfung, ob alle notwendigen Dokumente vorliegen sowie Formulierungshilfen.

Kontakt

Dr. Patricia Erbeldinger
Tel: +49(651) 9494-593

Marion Grigoleit
Tel: +49(651) 9494-174

schulumfragen(at)add.rlp.de