Vollzug des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG)

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger:innen nehmen als beliehene Unternehmer in bestimmten Bereichen öffentliche Aufgaben hoheitlich wahr. Sie wirken zum Beispiel bei Bauabnahmen mit, führen Emissionsmessungen durch und erledigen Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes.

In Folge ihres besonderen Status unterliegen sie insoweit der staatlichen Aufsicht durch die Ordnungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise.

Die neu zu besetzenden Bezirke werden hier im Rahmen von Ausschreibungs- und Auswahlverfahren nach den gesetzilchen Vorgaben ausgeschrieben und vergeben. 

 

Alle Ausschreibungen, auch aus anderen Bundesgebieten finden Sie auf der Internetseite 

Bund.de - Stellenangebote

Unter der Schornsteinfeger-Ausschreibungs- und -Auswahlverordnung (SchfAAV) vom 23. Januar 2013 finden Sie alle Details zum Anwendungsbereich, dem Ausschreibungsverfahren, den Anforderungen, u.a..

Kontakt

Michael Döpp
Tel: +49(651) 9494-564

Susanne Repp
Tel: +49(651) 9494-862

schornsteinfeger(at)add.rlp.de