Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere und Beratung

Wer Pflanzenschutzmittel für andere – außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe – anwenden oder zu gewerblichen Zwecken Andere über den Pflanzenschutz beraten will, muss dies der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit anzeigen.

Kontakt

Referentin:
Eva Burens
Tel: +49(651) 9494-528