Petitionen und Beschwerden bei der Kommunalaufsicht

Bürgerinnen und Bürger können sich mit Anliegen oder Beschwerden an die Kommunalaufsicht wenden. Sie prüft, ob kommunales Handeln gesetzeskonform ist – allerdings nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit und im öffentlichen Interesse.

Das Petitionsrecht

Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Es erlaubt allen Bürgerinnen und Bürgern, sich mit Bitten, Anregungen oder Beschwerden an staatliche Stellen zu wenden. Diese müssen die Eingabe prüfen und beantworten – es besteht jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung.

Im Bereich der Kommunalaufsicht können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Behörde wenden, wenn sie die Rechtmäßigkeit des Handelns einer Kommune anzweifeln. Die Kommunalaufsicht prüft dann, ob die gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden und ob ein Eingreifen verhältnismäßig ist.

Wann ist die Kommunalaufsicht zuständig?

Die Kommunalaufsicht darf ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig werden.
In der Regel können u.a. folgende Vorgänge bzw. Beschwerden nicht geprüft werden:

  • Beschwerden, die auf private Rechte (z. B. Zivil- oder Arbeitsrecht) abzielen,
  • Vorgänge, bei denen der Rechtsweg (z. B. Widerspruch oder Klage) offensteht,
  • strafrechtlich relevante Sachverhalte – hierfür sind ausschließlich die Strafverfolgungsbehörden zuständig.

Zuständigkeitsübersicht

  • Die ADD bearbeitet Anliegen, die sich gegen Landkreise, kreisfreie Städte oder große kreisangehörige Städte richten.
  • Beschwerden zu Orts- oder Verbandsgemeinden bzw. verbandsfreien Gemeinden sind an die jeweilige Kreisverwaltung zu richten.

Dienstaufsichtsbeschwerden

Beschwerden über das persönliche Verhalten von Bediensteten sind an den jeweiligen Dienstvorgesetzten zu richten:

  • Mitarbeitende einer Kreisverwaltung → Landrat/Landrätin
  • Mitarbeitende einer Stadtverwaltung → Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin

Beschwerden gegen Bürgermeister/Bürgermeisterin oder Landrat/Landrätin→ erster Beigeordneter/erste Beigeordnete

Fachaufsichtsbeschwerden

Je nach Thema kann auch eine Fachaufsichtsbehörde zuständig sein, z. B.:

Weitere Informationen zur Einlegung einer Fachaufsichtsbeschwerde finden Sie auf der Website der Landesregierung Rheinland-Pfalz.

Kontakt

Wenn Ihr Anliegen den Zuständigkeitsbereich der ADD betrifft, wenden Sie sich bitte an:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 21 - Kommunalaufsicht
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

kommunalaufsicht(at)add.rlp.de

Bitte geben Sie die betroffene Kommune und eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens an, damit Ihre Eingabe schnell zugeordnet werden kann.