Krankenkassenfachwirt:in

Die Fortbildungsmaßnahme zur/zum Krankenkassenfachwirt*in in Rheinland-Pfalz ist eine staatlich anerkannte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz.

Sie übernehmen qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in der Kundenbetreuung und im Fallmanagement. Sie arbeiten vor allem bei gesetzlichen Krankenkassen, aber auch bei anderen Sozialversicherungsträgern.

Schwerpunkt ihrer Arbeit kann auf speziellen Versicherungsgruppen liegen: sie berechnen die Beiträge der Mitglieder und beraten in versicherungsrechtlichen Fragen. Der Einsatz als Krankengeldfallmanager/-in, Krankenhausfallmanager/-in oder auch Firmenkundenberater/-in ist möglich, ebenso wie eine Tätigkeit im Qualitätsmanagement oder Finanzcontrolling. Aufgaben im Bereich Marketing umfassen z.B. die Konzeption von Maßnahmen zur Gewinnung neuer Mitglieder.

Die weitgefächerte, praxisbezogene Fortbildung vermittelt vertiefende Kenntnisse in allen Rechtsgebieten und gibt notwendiges Rüstzeug in betriebswirtschaftlichen und gesundheitsökonomischen Fragen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist die

  • Abschlussprüfung als Sozialversicherungsfachangestellte*r und danach
  • eine mindestens einjährige Berufspraxis, sowie
  • die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme im Umfang von mindestens 500 Stunden, in der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen im Sinne des § 15 Abs. 2 der Fortbildungsregelung vermittelt wurden

  • Gebiet I Leistungsrecht
  • Gebiet II Versicherungs- und Beitragsrecht
  • Gebiet III Fachübergreifende Inhalte:
    Betriebswirtschaftslehre, Controlling, Marketing/Vertrieb, Kommunikation

Bekanntmachung der Prüfungstermine und Anmeldefristen

für die Fortbildungsprüfung nach § 56 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur / zum Krankenkassenfachwirtin / Krankenkassenfachwirt.

Nach § 8 Abs. 2 der Fortbildungsregelung, gibt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier als zuständige Stelle für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst folgendes bekannt:

  • Prüfungstermin:    
    Die Prüfungen finden in der Zeit vom 10.10.2024 bis 20.12.2024 statt.
     
  • Anmeldefrist:          
    31.07.2024 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kurfürstliches Palais, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier.
     
  • Prüfungstage:  
    Die schriftliche Prüfung findet am 10.10. und 11.10.2024 statt, die mündliche Prüfung vom 09.12. bis 20.12.2024,

wobei die genaue terminliche Festlegung durch den Prüfungsausschuss erfolgt.

Trier, den 30.01.2024
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

 

Antrag auf Zulassung zur Fortbildungprüfung zur/zum Krankenkassenfachwirt*in

Fortbildungsregelungen nach § 54 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz zur Durchführung von Fortbildungsprüfungen im Beruf Krankenkassenfachwirt*in

Prüfungsordnung Fortbildungsprüfungen

 

 

 

Kontakt

N.N.