Bekämpfung von Riesenbärenklau

Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum, Heracleum giganteum oder auch Herkulesstaude genannt), zeichnet sich aus durch seine Giftigkeit (der Pflanzensaft verursacht verbrennungsähnliche Erscheinungen), sowie besondere Ausbreitungsfähigkeit und Unterdrückung der einheimischen Flora.

Da er zumeist außerhalb land-, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen auftritt, ist für die Bekämpfung mit chemischen Mitteln in der Regel eine Genehmigung nach § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz erforderlich. Da eine Bekämpfung des Riesenbärenklaus nur bei langfristig konsequent durchgeführten kombinierten Maßnahmen Aussicht auf Erfolg hat, ist für einen Antrag nach § 12 Abs. 2 zusätzlich ein Bekämpfungskonzept vorzulegen.

Die Hinweise im Merkblatt dienen der Auswahl geeigneter Bekämpfungsmethoden für das Bekämpfungskonzept sowie dem dauerhaften Erfolg chemischer Maßnahmen