Festsetzung der Antragsfristen für das Jahr 2026
26.01.2026
folgend finden Sie das Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport bzgl. der Festsetzung der Antragsfristen für das Jahr 2026.
Die Antragsfristen für das Jahr 2026 wurden auf den 15. März 2026, den 15. Juni 2026 und den 15. Oktober 2026 festgesetzt. Die Bewilligung erfolgt jeweils innerhalb von acht Wochen nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist. Sollte die Pilotförderung im weiteren Verlauf des Jahres 2026 noch nicht durch eine eigenständige Verwaltungsvorschrift verstetigt worden sein, werden weitere Antragsfristen per Rundschreiben mitgeteilt.
Rundschreiben MDI: Festsetzung der Antragsfristen für das Jahr 2026
Interkommunale Zusammenarbeit: ADD-Workshop-Reihe wird fortgesetzt
16.01.2026
Trier/Rheinland-Pfalz – Das Unterstützungsangebot für Kommunen im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) startet in das neue Jahr. Auch 2026 wird das Workshop-Programm zur Unterstützung der Planung und Umsetzung verschiedener IKZ-Projekte, der Netzwerkarbeit und des Erfahrungsaustausches, fortgesetzt. Im letzten Jahr nahmen rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Angebot wahr.
Inhaltlich werden sich in diesem Jahr die Veranstaltungen mit den neuen Themengebieten Start-Up und KI beschäftigen. Erneut angeboten wird eine Fachtagungsreihe zum Umsatzsteuergesetz, die dezentral an verschiedenen Standorten stattfindet.
In Planung ist aktuell ein IKZ-Bar Camp mit den Themenschwerpunkten Digitalisierung und Projektmanagement sowie der Möglichkeit des Erfahrungsaustausches und der Vernetzung der jeweiligen Akteure. Das Camp soll am 18. Juni 2026 als ganztägige Veranstaltung in der Jugendherberge Trier stattfinden.
Die Transfer- und Beratungsstelle Interkommunale Zusammenarbeit organisiert und veranstaltet diese Workshop-Kulisse zur Unterstützung der Kommunen kostenfrei für die jeweils angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In Teilen werden die Workshop-Inhalte von der Transfer- und Beratungsstelle, speziell für den Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit, mitentwickelt.
Die Workshop-Reihe ist Teil einer umfassenden Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zur Stärkung der kommunalen Leistungsfähigkeit. Bisher haben sich über 120 Kommunen in über 30 Kooperationsverbünden an der Pilotförderung beteiligt.
Eine Übersicht der angebotenen Veranstaltungen sowie weitere Informationen finden Interessierte über die Transfer- und Beratungsstelle der ADD und unter https://ikz.rlp.de.
Ebling: Interkommunale Zusammenarbeit gewinnt an Fahrt
19.12.2025
“Interkommunale Zusammenarbeit” (IKZ) ermöglicht es Landkreisen, Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz, in vielen Bereichen miteinander zu kooperieren. Die Landesregierung beteiligt sich finanziell an den Anlaufkosten von IKZ-Verbünden und unterstützt die Kommunen dabei, die interkommunale Zusammenarbeit auf- und auszubauen. Nach Abschluss der letzten Förderphase im Jahr 2025 hat Innenminister Michael Ebling nun den Vertretern von 14 Kooperationsverbünden die Förderbescheide in Mainz übergeben.
„Durch konstruktive Zusammenarbeit und den Austausch von Ressourcen und Wissen können Kommunen oft mehr erreichen als im Alleingang. Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden hatte die Landesregierung deshalb beschlossen, die interkommunale Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz weiter auszubauen. Die Kommunen sollen sich dabei gemeinsam zukunftssicher aufstellen und ihre individuellen Identitäten bewahren“, erläuterte Innenminister Michael Ebling.
Insgesamt 122 Kommunen beteiligen sich bisher in 33 Kooperationsverbünden an der Pilotförderung. Für die Jahre 2025 und 2026 waren und sind jeweils fünf Millionen Euro im Landeshaushalt vorgesehen. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und im Innenministerium wurden außerdem verschiedene Beratungs- und Koordinierungsstellen etabliert, um die Kommunen individuell zu betreuen.
Grundsätzlich eignet sich die gesamte Bandbreite an kommunalen Aufgaben und Leistungen für interkommunale Zusammenarbeit. Aus Sicht der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände stellen sich Kooperationen insbesondere in den Bereichen der Verwaltungsdigitalisierung (z.B. bei der digitalen Abwicklung von Massenverfahren wie beispielsweise in den Feldern Elterngeld, Wohngeld sowie KFZ-Zulassungen), der Cybersicherheit, bei der Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes sowie in Back-Office-Bereichen als besonders erfolgversprechend dar.
„Insgesamt haben wir bisher sehr gute Erfahrungen mit der Interkommunalen Zusammenarbeit gemacht und möchten die Kommunen auch künftig bei der Realisierung ihrer IKZ-Projekte unterstützen. Unsere Förderung und die Jahrestagung „Interkommunale Zusammenarbeit“ wurden von den Kommunen sehr positiv aufgenommen. Ich bin mir sicher, dass diese Kooperationen weiterhin ein Vorbild für viele Kommunen bei uns im Land sein werden“, betonte der Minister.
Innenminister Ebling hat folgenden Kommunen Förderbescheide für ihre gemeinsamen Projekte überreicht:
| IKZ-Kooperationsverbund | Projekt | Fördersumme |
Landkreis Trier-Saarburg, Verbandsgemeinden Hermeskeil, Saarburg-Kell, Trier-Land, Ruwer, Schweich und Konz | Gemeinsame Bedarfsplankonzeptionierung
|
111.000 €
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| Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Enkenbach-Alsenborn, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach | Interkommunale Zusammenarbeit Cybersicherheit
| 321.442 €
|
| Verbandsgemeinde Wörrstadt, Ortsgemeinden Partenheim, Ensheim, Schornsheim, Saulheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Sulzheim und Stadt Wörrstadt | Gemeinsam.digital (App)
| 83.647 € |
Landkreis Donnersbergkreis, Kusel und Stadt Kaiserslautern
| Ersthelfer-App
| 50.000 €
|
| Verbandsgemeinden Wittlich-Land, Bernkastel-Kues, Traben-Trarbach und Gemeinde Morbach | Straßenmanagementsystem
| 367.458 €
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| Verbandsgemeinden Dierdorf, Puderbach und Selters | Schlauchwaschanlage
| 260.000 €
|
Städte Mainz, Trier, Koblenz und Ludwigshafen
| Vier Städte - ein digitales Ökosystem - Gemeinsam Zukunft mit KI gestalten. | 370.000 €
|
Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim und Stadt Landau
| Interkommunales Fördermanagement Südpfalz
| 233.000 €
|
| Verbandsgemeinden Herxheim, Jockgrim und Rülzheim | Kat-Schutz Stromausfall
| 210.000 €
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| Verbandsgemeinden Nastätten, Aar-Einrich und Loreley | Sozialberatung - Integration - Migration | 176.039 €
|
Landkreis Donnersbergkreis, Verbandsgemeinden Kirchheimbolanden, Göllheim und Bruchmühlbach-Miesau
| Zentrale Vergabestelle und Fördermittelmanagement
| 353.400 €
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| Landkreis Donnersbergkreis, Verbandsgemeinden Eisenberg, Kirchheimbolanden, Göllheim, Nordpfälzer Land und Winnweiler | IKZ Sicherheitstechnik
| 420.000 €
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| Landkreise Donnersbergkreis, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Kaiserslautern und Kusel | Interkommunale Verwaltungsstäbe
| 419.923 €
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| Verbandsgemeinden Südeifel, Arzfeld und Ortsgemeinde Körperich | E-Check & Hausmeisterservice
| 260.000 €
|
Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen mit der Sonderförderung "Gemeinsam sicher feiern in RLP"
29.10.2025
Neue Sonderförderung im Bereich von IKZ
Im Zeitraum 2025/2026 wird das Land kommunale Maßnahmen, insbesondere die gemeinsame Anschaffung mobiler Sperren, im Zusammenhang mit Veranstaltungssicherheit fördern. „Deshalb starten wir ab dem 29. Oktober 2025 die IKZ-Sonderförderung „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz“. Um gegenseitig von Erfahrungen in der kommunalen Familie zu profitieren, setzen wir auf interkommunale Zusammenarbeit“, so der Minister. „So können Kosten für die Kommunen reduziert werden.“
Voraussetzungen für die Förderung sind, dass mindestens drei Kommunen interkommunal zusammenarbeiten und die mobilen Sperren über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gemeinsam nutzen. Die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes sowie die gemeinsame Nutzung sind Grundlage für die Anschaffung der mobilen Sperren.
Antragsberechtigt sind alle rheinland-pfälzischen Kommunen ab Verbandsgemeindeebene. Die Zuwendung für die Bildung einer Kooperation von drei Kommunen beträgt 105.000 € und von mehr als drei Kommunen 140.000 € (Maximalförderung).
„Unser Bundesland ist für seine Geselligkeit bekannt. Wir begegnen uns gerne, sei es auf dem Wochenmarkt, dem Weinfest, dem Weihnachtsmarkt oder bei den zahlreichen Fastnachtsumzügen. Das gesellige Miteinander, der offene Umgang der Menschen untereinander, die zahlreichen Brauchtümer und Feierlichkeiten sind fester Bestandteil unserer Lebenskultur. Dies gilt es zu bewahren. Mit der Sonderförderung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) unterstützen wir unsere Kommunen darin, die Durchführung von Veranstaltungen und notwendige Aspekte der Sicherheit in Einklang zu bringen“, so Innenminister Michael Ebling.
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an urbanesicherheit(at)mdi.rlp.de
Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen und zum Antragsformular.