Verbraucher- und Lebensmittelsicherheit

Die ADD, als zuständige Behörde für Erzeugnisse des Weinrechts in Rheinland-Pfalz, ist zu unterrichten, wenn nach Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 der Europäischen Kommission ein Lebensmittelunternehmer erkennt oder Grund zu der Annahme hat, dass ein von ihm

  • eingeführtes,
  • erzeugtes,
  • verarbeitetes,
  • hergestelltes,
  • vertriebenes,
  • oder in Verkehr gebrachtes Lebensmittel 

nicht sicher oder gesundheitsgefährdend ist.

Zur Unterrichtung der ADD außerhalb der Geschäftszeiten fordern Sie bitte die Bereitschafts-Nr. schriftlich an, um in Ihrem Betrieb/Unternehmen im Notfall jederzeit Kontakt mit der Weinüberwachung aufnehmen zu können.

Kontakt

E-Mail: weinueberwachung(at)add.rlp.de
Fax: +49(651) 9494 - 171