Verbraucher- und Lebensmittelsicherheit
Die ADD, als zuständige Behörde für Erzeugnisse des Weinrechts in Rheinland-Pfalz, ist zu unterrichten, wenn nach Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 der Europäischen Kommission ein Lebensmittelunternehmer erkennt oder Grund zu der Annahme hat, dass ein von ihm
- eingeführtes,
- erzeugtes,
- verarbeitetes,
- hergestelltes,
- vertriebenes,
- oder in Verkehr gebrachtes Lebensmittel
nicht sicher oder gesundheitsgefährdend ist.
Zur Unterrichtung der ADD außerhalb der Geschäftszeiten fordern Sie bitte die Bereitschafts-Nr. schriftlich an, um in Ihrem Betrieb/Unternehmen im Notfall jederzeit Kontakt mit der Weinüberwachung aufnehmen zu können.
Kontakt
E-Mail: weinueberwachung(at)add.rlp.de
Fax: +49(651) 9494 - 171