Apostillen, Legalisation, Beglaubigungen öffentlicher Urkunden zum Gebrauch im Ausland
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig und nicht zu kurzfristig vor Ihrer Abreise ins Ausland, da das Verfahren zurzeit ca. 3 Wochen dauern kann. Wir erstellen Apostillen/Legalisationen auf öffentliche inländische Dokumente ausgestellt in Rheinland-Pfalz, Dokumente aus anderen Bundesländern fallen nicht in unsere Zuständigkeit.
Die Beantragung erfolgt ausschließlich auf dem Postweg! Eine persönliche Vorsprache ist nicht möglich.
Von Sachstandsanfragen bitten wir aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens nach Möglichkeit abzusehen. Bitte senden Sie mit dem Antrag kein Bargeld mit!
Wichtige Informationen
- Einsprachige Beglaubigung nur möglich bei Legalisation:
Regelgebühr: 29,00 €
- Mehrsprachige Beglaubigung nur möglich bei Apostille bitte gesondert beantragen (deutsch/englisch, deutsch/französisch):
Regelgebühr: 33,00 €
Nach Bearbeitung Ihrer Unterlagen erfolgt die Rechnung zusammen mit der Zusendung der beglaubigten Dokumente. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf dem Postweg im unversicherten Versand.
Bitte schicken Sie uns kein Bargeld, keine Schecks und keine Briefmarken.
- Bitte senden Sie uns Ihre Dokumente per Einschreiben zu.
- Der Rückversand erfolgt von uns ausschließlich ohne Sendungsnummer auf dem regulären Postweg.
- Die Versendung ins Ausland ist möglich, erfolgt allerdings ohne Gewähr und nur auf expliziten Wunsch! Wir empfehlen eine deutsche Adresse anzugeben.
FAQ's - Fragen und Antworten in deutsch
Apostillen/Beglaubigungen öffentlicher Urkunden zum Gebrauch im Ausland
FAQ's - Fragen und Antworten in deutsch
Es gibt 3 Verfahrensarten
In diesem Verfahren kann direkt die deutsche öffentliche Urkunde beglaubigt werden. Danach erfolgt die Legalisation durch Ihre Auslandsvertretung (Konsulat/Botschaft).
Einige dieser Stellen verlangen davor eine Endbeglaubigung durch das BfAA in Brandenburg an der Havel.
Nähere Informationen zu den Ländern für die eine Endbeglaubigung durch das BfAA notwendig ist, finden Sie auf der
Internetseite des Auswärtigen Amtes
Im Rahmen dieses Verfahrens sind wir nur für die Vorbeglaubigung zuständig. Für die Endbeglaubigung ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) in Brandenburg an der Havel zuständig.
Alle weiteren Informationen zu den Ländern für die eine Endbeglaubigung durch das BfAA notwendig ist, finden Sie auf der
Internetseite des Auswärtigen Amtes finden.
Postanschrift
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
Referat Apostillen und Forderungsmanagement
Kirchhofstraße 1-2,
14776 Brandenburg an der Havel
fp-apostillen_endbeglaubigungen(at)zentrale.auswaertiges-amt.de
Hotline: 030-184730-16500
Das BfAA braucht zwingend eine Vorbeglaubigung durch uns.
Eine Vereinfachung des Verfahrens ist die „Haager Apostille“. Dies geht nur bei den Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommes vom 05.10.1961.
Für Rheinland-Pfalz erstellen wir die Apostille.
Die Vertragsstaaten finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Weitere Informationen
Nach der EU-Verodnung 2016/1191 braucht man für folgende Urkunden die man im EU-Ausland vorlegt keine Apostille mehr:
- Geburt
- Lebensbescheinigung
- Tod
- Namen
- Eheschließung, einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand
- Auflösungen von Ehen
- eingetragene Partnerschaften und deren Auflösung
- Abstammung
- Adoption
- Wohnsitz und/oder Aufenthaltsort (Meldebescheinigung)
- Staatsangehörigkeit
- Vorstrafenfreiheit
- Wahlberechtigungen
Bitte informieren Sie sich bitte dennoch bei der ausländischen Stelle ob Sie eine Apostille brauchen.
Die Verordnung gilt auch für öffentliche Urkunden aus Handelsverkehr und Zollverfahren.
Sie können trotzdem eine Apostille für diese Urkunden bekommen, dies kostet jedoch Gebühren.
Kontakt
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 23
Willy-Brandt_Platz 3
54290 Trier
Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
Tel: +49 (651) 9494 12123