Apostillen, Legalisation, Beglaubigungen öffentlicher Urkunden zum Gebrauch im Ausland
Bitte beachten Sie, dass wir zwischen den Feiertagen vom 20.12.2024-01.01.2025 geschlossen haben und weder per Mail noch telefonisch erreichbar sind!
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig und nicht zu kurzfristig vor Ihrer Abreise ins Ausland, da das Verfahren zurzeit ca. 3 Wochen dauern kann. Von Sachstandsanfragen bitten wir aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens nach Möglichkeit abzusehen. Bitte schicken Sie mit dem Antrag kein Bargeld mit!
Wenn deutsche öffentliche Urkunden im Ausland vorgelegt werden sollen, muss deren Echtheit vorher festgestellt werden. Geprüft werden dabei vor allem Echtheit des Siegels und der Unterschrift, sowie die Eigenschaft des Unterzeichnenden.
Es gibt 3 Verfahrensarten
In diesem Verfahren kann direkt die deutsche öffentliche Urkunde beglaubigt werden. Danach erfolgt die Legalisation durch Ihre Auslandsvertretung (Konsulat/Botschaft).
Einige dieser Stellen verlangen davor eine Endbeglaubigung durch das BfAA in Brandenburg an der Havel.
Nähere Informationen zu den Ländern für die eine Endbeglaubigung durch das BfAA notwendig ist, finden Sie auf der
Internetseite des Auswärtigen Amtes
Im Rahmen dieses Verfahrens sind wir nur für die Vorbeglaubigung zuständig. Für die Endbeglaubigung ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) in Brandenburg an der Havel zuständig.
Alle weiteren Informationen zu den Ländern für die eine Endbeglaubigung durch das BfAA notwendig ist, finden Sie auf der
Internetseite des Auswärtigen Amtes finden.
Postanschrift
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
Referat Apostillen und Forderungsmanagement
Kirchhofstraße 1-2,
14776 Brandenburg an der Havel
fp-apostillen_endbeglaubigungen(at)zentrale.auswaertiges-amt.de
Hotline: 030-184730-16500
Das BfAA braucht zwingend eine Vorbeglaubigung durch uns.
Eine Vereinfachung des Verfahrens ist die „Haager Apostille“. Dies geht nur bei den Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommes vom 05.10.1961.
Für Rheinland-Pfalz erstellen wir die Apostille.
Die Vertragsstaaten finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Weitere Informationen
Nach der EU-Verodnung 2016/1191 braucht man für folgende Urkunden die man im EU-Ausland vorlegt keine Apostille mehr:
- Geburt
- Lebensbescheinigung
- Tod
- Namen
- Eheschließung, einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand
- Auflösungen von Ehen
- eingetragene Partnerschaften und deren Auflösung
- Abstammung
- Adoption
- Wohnsitz und/oder Aufenthaltsort (Meldebescheinigung)
- Staatsangehörigkeit
- Vorstrafenfreiheit
- Wahlberechtigungen
Bitte informieren Sie sich bitte dennoch bei der ausländischen Stelle ob Sie eine Apostille brauchen.
Die Verordnung gilt auch für öffentliche Urkunden aus Handelsverkehr und Zollverfahren.
Sie können trotzdem eine Apostille für diese Urkunden bekommen, dies kostet jedoch Gebühren.
- Einsprachige Beglaubigung:
Regelgebühr: 29,00 €
- Mehrsprachige Beglaubigung bitte gesondert beantragen (deutsch/englisch, deutsch/französisch):
Regelgebühr: 33,00 €
- Gebührenstaffelung für Urkunden, die alle die gleiche Unterschrift und das gleiche Bestimmungsland aufweisen
Einsprachige Ausfertigung:
Regelgebühr: 29,00 €
ab der 11. Beglaubigung: 27,00 €
ab der 51. Beglaubigung: 25,00 €
ab der 101. Beglaubigung: 23,00 €
ab der 201. Beglaubigung: 21,00 €
Mehrsprachige Ausfertigung bitte gesondert beantragen (deutsch/englisch, deutsch/französisch)
Regelgebühr: 33,00 €
ab der 11. Beglaubigung: 31,00 €
ab der 51. Beglaubigung: 29,00 €
ab der 101. Beglaubigung: 27,00 €
ab der 201. Beglaubigung: 25,00 €
Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie zunächst den Gebührenbescheid mit allen zahlungsrelevanten Angaben. Nach Eingang Ihrer Zahlung auf unserem Konto erhalten Sie die beglaubigten Urkunden zugesandt. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf dem Postweg im unversicherten Versand.
Bitte schicken Sie uns kein Bargeld, keine Schecks und keine Briefmarken. Bei Postsendungen ins Ausland nehmen Sie bitte zur Klärung der Vorgehensweise vorab Kontakt mit uns auf!
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