Meisterprüfungsausschuss

Die ADD richtet nach § 47 Abs. 2 HwO die regional und überregional zuständigen Meisterprüfungsausschüsse bei den vier Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz ein und beruft deren Mitglieder.

Nach § 48 Abs. 6 HwO in Verbindung mit § 34 Abs. 6 Satz 1 HwO kann die ADD nach Anhörung der Handwerkskammer Mitglieder der Meisterprüfungsausschüsse abberufen, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt. 

 

Weiterhin erlässt die ADD Widerspruchsentscheidungen gegen die Prüfungsbescheide der Meisterprüfungsausschüsse im Meisterprüfungsverfahren und vertritt das Land Rheinland-Pfalz in Verwaltungsstreit- und Amtshaftungsverfahren.

Kontakt

Susanne Repp
Tel: +49(651) 9494-862