Hubschrauberspritzung
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen - Hubschrauberspritzung
Das Hubschraubergenehmigungsverfahren gemäß § 18 Abs. 2 PflSchG über LuBeSt ist eröffnet und Sie haben ab sofort die Möglichkeit Ihre Anträge online zu stellen. Der vollständige Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Hubschrauber ist spätestens 4 Wochen vor der ersten Behandlung bei der ADD einzureichen.
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit bemannten Luftfahrzeugen (Hubschrauber):
Das Antragsverfahren „Behandlung von Weinbergsflächen in Steil- und Steilstlagen mit Luftfahrzeugen“ ist digitalisiert.
Sollten Sie Interesse an dem Antragsverfahren haben, nehmen Sie bitte Kontakt über Hubschrauber(at)add.rlp.de unter Nennung Ihrer Postanschrift zu uns auf. Anschließend erhalten Sie postalisch die Zugangsdaten zum Onlineantrag „Luftfahrzeugbehandlungen in Steillagen (LuBeSt)“.
Die Startseite der Anwendung mit Bedienungshinweisen können Sie hier aufrufen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner/innen des Hubschrauber-/Drohnen-Teams der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zum Genehmigungsverfahren
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit Luftfahrzeugen ist gemäß § 18 Abs. 1 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) grundsätzlich verboten. § 18 Abs. 2 PflSchG sieht jedoch Ausnahmen für die Applikation von PSM mit Luftfahrzeugen für den Steillagenweinbau und im Kronenbereich von Wäldern vor, für die eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde – in Rheinland-Pfalz bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – beantragt werden kann.
Voraussetzung ist allerdings, dass es für eine wirksame Anwendung keine vergleichbaren anderen Möglichkeiten gibt oder durch die Anwendung mit Luftfahrzeugen gegenüber der Anwendung vom Boden aus eindeutige Vorteile im Sinne geringerer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder den Naturhaushalt bestehen. Diese Voraussetzungen sind in der Regel bei der Bekämpfung von pilzlichen Schaderregern in Steil- und Steilstlagen im Weinbau erfüllt.
Genehmigungen zur Anwendung von PSM mit Luftfahrzeugen werden von der ADD nach Prüfung der Antragsunterlagen sowie der Genehmigungsvoraussetzungen erteilt, sofern diese erfüllt sind.
Weitere Hinweise zum Online-Antragsverfahren „Hubschrauberspritzung“ nach § 18 Abs. 2 PflSchG finden Sie im Downloadbereich rechts. Dort finden Sie zudem den Vordruck „Anwendungsplan Hubschrauberspritzung 2026“, die Anlage „Sensible Objekte“ sowie die Dateivorlage zur Erstellung einer Excel-Datei mit den Antragsflächen.
Die Liste der Pflanzenschutzmittel, die für die Anwendung mit bemannten Luftfahrzeugen (Hubschrauber) genehmigt sind, kann auf der Homepage des BVL unter BVL - Zugelassene Pflanzenschutzmittel - Pflanzenschutzmittel für die Anwendung mit Luftfahrzeugen (Hubschrauber) (Dezember 2025) abgerufen werden. Hier können Sie sich auch über die vom BVL festgelegten zusätzlichen Anwendungsbestimmungen und Auflagen für die Hubschrauberspritzung informieren.
Die Genehmigungen werden mit strengen Auflagen verbunden, um eine sachgerechte Anwendung und den Schutz von Wohngebieten sicherzustellen. Insbesondere dürfen Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, nicht vom Sprühnebel getroffen werden.
Es kommen ausschließlich Fungizide (Mittel gegen Pilzkrankheiten) zum Einsatz, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) speziell für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen oder genehmigt sind. Wie bei allen Anwendungen sind auch bei der Anwendung von PSM mit Luftfahrzeugen die Auflagen und Anwendungsbestimmungen der jeweiligen Mittel einzuhalten.
Pflanzenstärkungsmittel und Düngemittel können weiterhin ohne Genehmigung mit dem Hubschrauber ausgebracht werden.
Die Pflanzenschutzmittelanwendungen mit Luftfahrzeugen werden i. d. R. ab Anfang Mai bis Ende August durchgeführt. Die Flugtermine der genehmigten Behandlungen müssen der ADD spätestens 48 Stunden vor dem tatsächlichen Anwendungszeitpunkt gemeldet werden.
Die gemeldeten Anwendungen veröffentlicht die ADD anschließend auf ihrer Homepage. Aufgrund unvorhersehbarer Witterungsbedingungen oder zwingender fachlicher Erfordernisse können kurzfristige Änderungen notwendig werden, sodass eine frühere Bekanntgabe der Anwendungen nicht möglich ist. U. a. bei zu hohen Lufttemperaturen, unzulässiger Windgeschwindigkeit oder Starkregenereignissen kann eine Verschiebung der Anwendungen erforderlich werden. Entsprechende Anpassungen werden unverzüglich von der ADD veröffentlicht.
In der Hubschraubersaison werden von der ADD regelmäßig Kontrollen während der Anwendungen durchgeführt, die sich unter anderem auch auf die Einhaltung der erteilten Auflagen beziehen.
Flugtermine und genehmigte Flurstücke stehen während der Flugzeiten zum Download bereit.
Kontakt
Zentrales e-Mail-Postfach
hubschrauber(at)add.rlp.de
Zentrales Telefax
+49(651) 9494-711875
Referentin:
Eva Burens
Tel: +49(651) 9494-528
Bereich Trier:
Luisa Hansjosten
Tel: +49(651) 9494-630
Katja Kohl
Tel: +49(651) 9494-857
Bereich Koblenz
Sabine Landvogt
Tel: +49(261) 20546-13678
Andreas Wilms
Tel. +49(261) 20546-13681
Download
- Hinweise zum Antragsverfahren Hubschrauberspritzung(182 KB)
- Information zum Datenschutz - Antrag nach § 18 PflSchG(547 KB)
- Anwendungsplan Hubschrauberspritzung 2026(38 KB)
- Anlage sensible Objekte(23 KB)
- Dateivorlage Flurstückliste LuBeSt(13 KB)
- Flächenliste Hubschrauberspritzung 2026(142 KB)
- Flugtermine_Hubschrauber_2026_Stand_14.07._09.33_Uhr.xlsx(50 KB)
