Registrierung als Mini-Angebot in der Hauswirtschaft

Angebote für hauswirtschaftliche Dienstleistungen mit geringem Leistungsumfang sind besondere Angebote zur Unterstützung im Alltag. Sie können beispielsweise bei der Reinigung der Wohnung oder der Kleidung, beim Kochen, oder beim Einkaufen behilflich sein. Anbieter sind vor allem Nachbarinnen und Nachbarn, Freunde und Bekannte aber auch zum Beispiel im Rahmen von Minijobs beschäftigte Reinigungskräfte. Gleichzeitig ist der Umfang der Hilfen, die geleistet werden dürfen, begrenzt.

Pflegebedürftige können sich die Kosten für die Inanspruchnahme der Angebote von den Pflegekassen erstatten lassen (Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro nach § 45b Elftes Buch Sozialgesetzbuch, ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen nach § 36 Elftes Buch Sozialgesetzbuch). Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist die landesrechtliche Anerkennung der Angebote. Diese Anerkennung erfolgt auf der Basis weniger Voraussetzungen in Form einer unbürokratischen Registrierung.

Informationsfilm zu Mini-Angeboten in der Hauswirtschaft

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Kontakt

Anfragen und Anträge zum Registrierungsverfahren richten Sie bitte an

Anne England
Mo.-Do von 9-12 Uhr
Tel.: +49 (651) 9494-839
Fax: +49 (651) 9494-711839
Anne.England(at)add.rlp.de

Für Beratungen im Registrierungsverfahren wenden Sie sich an

Marcus Bemsch
Telefon 06131 967-708
Telefax 06131 967-12708
Bemsch.Marcus(at)lsjv.rlp.de