Anerkennung von Erzeugerorganisationen

Es gibt in der EU 11 Millionen Landwirte. Viele davon bewirtschaften relativ kleine Familienbetriebe, die unabhängig voneinander arbeiten. Die Verarbeitungsbetriebe und Einzelhändler hingegen sind deutlich häufiger in Zusammenschlüssen organisiert. Diese ungleiche Verhandlungsposition erschwert es den Landwirten, bei Geschäften mit anderen Akteuren in der Versorgungskette ihre Interessen zu vertreten. Zur Stärkung der Verhandlungsposition der Landwirte unterstützt die EU Landwirte, die sich in Erzeugerorganisationen zusammenschließen. 

Um als Erzeugerorganisation (EO) anerkannt werden zu können, muss die EO eines der angeführten Ziele verfolgen:

  • Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung
  • Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugung ihrer Mitglieder
  • Verringerung der Produktionskosten und Stabilisierung der Erzeugerpreise

Des Weiteren setzt eine Anerkennung die Einhaltung gewisser Vorgaben voraus, die hier beispielhaft und nur auszugsweise angeführt werden:

  • als Rechtsform sind zulässig eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts oder eine Personenvereinigung des Privatrechts
  • innerhalb der Rechtsform muss eine demokratische Kontrolle sichergestellt sein
  • es muss sich um ein anerkennungsfähiges Erzeugnis handeln; die Erzeugnisbereiche sind in § 1 Abs. 1 AgrarOLkV aufgeführt
  • die EO muss über mindestens 5 aktive Mitglieder verfügen
  • die Mitglieder müssen grundsätzlich mindestens 90 % ihrer Erzeugung an die EO andienen

Kontakt

Julia Maxheim
Tel: +49(651) 9494-266
julia.maxheim@add.rlp.de

Dominik Klassen
Tel: +49(651) 9494-531 
dominik.klassen(at)add.rlp.de

Weitere Informationen

Europäische Kommission

Das Agrarorganisationenregister gibt einen Überblick über die derzeit in Deutschland anerkannten Erzeugerorganisationen.

Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, Abteilung Agrarförderung

Die Rechtsgrundlagen sind unter folgenden Links zu finden: AgrarOLkG und AgrarOLkV.

Informationen rund um die Anerkennung als Erzeugerorganisation erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartnern.