Regionales Zukunftsprogramm
Die Landesregierung hat mit dem Regionalen Zukunftsprogramm ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das Kommunen gezielt bei der nachhaltigen Weiterentwicklung unterstützt. Mit einem Gesamtbudget von 200 Millionen Euro sollen die Regionen gestärkt werden, die vor besonderen strukturellen Herausforderungen stehen.
Detaillierte Informationen zum Regionalen Zukunftsprogramm, zu den Fördervoraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie den Beratungsstellen stehen Ihnen auf www.zukunftsprogramm.rlp.de zur Verfügung. |
Am 20. Februar 2025 hat das Parlament den Gesetzentwurf für das am 18. September 2024 von Ministerpräsident Alexander Schweitzer angekündigte Regionale Zukunftsprogramm verabschiedet. Bereits weniger als ein halbes Jahr nach dieser Ankündigung können die fünf Landkreise, zwei Städte und insgesamt 62 Verbandsgemeinden, die innerhalb der Gebietskulisse liegen, ab dem 01. März 2025 ihre Anträge stellen.
Das kommunale Förderprogramm hat einen Umfang von 200 Millionen Euro und unterstützt Kommunen, die mit schwierigeren Rahmenbedingungen konfrontiert sind als die meisten anderen in Rheinland-Pfalz. Das Ziel des Programms ist es, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu fördern und nachhaltig zu stärken.
Gefördert werden Projekte, die darauf abzielen, Strukturdefizite abzubauen, die wirtschaftliche Entwicklung anzukurbeln, eine klimagerechte Infrastruktur weiterzuentwickeln und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Eine Positivliste dient als Orientierungshilfe für die Auswahl der vielfältigen Maßnahmen.
Besonderheiten des Programms
- 100-prozentige Vorauszahlung: Mit Rechtskraft des Bewilligungsbescheids werden die Fördermittel vollständig vorab ausgezahlt – die Kommune hat 36 Monate Zeit, die bewilligten Maßnahmen umzusetzen.
- Förderung von Personalausgaben: Auch zusätzlich entstehende Personalausgaben im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen können als nicht-investive Ausgaben gefördert werden.
- Flexibler Mitteleinsatz: Bis zu 25 Prozent der Zuwendung dürfen für nicht-investive Maßnahmen verwendet werden.
- Kombinierbarkeit: Eine Zusammenlegung mit anderen Förderprogrammen des Landes ist möglich, sofern noch keine Bewilligung vorliegt und die Förderung 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht übersteigt.
Unterstützung des Bürokratieabbaus
- Ein schlankes, digitales Antragsverfahren, das den Kommunen große Entscheidungsspielräume lässt.
- Niedrigschwellige Anforderungen an Antragsunterlagen.
- Ein breites Beratungsangebot, um die spezifischen Fragen der Kommunen zu Antragsverfahren, fachlichen Fragestellungen und beihilferechtlichen Themen schnell und effizient zu beantworten.
- Der Verzicht auf komplexe Mittelabrufe durch Vorauszahlung der Fördermittel nach Bestandskraft des Bewilligungsbescheids.
- Der bewusste Verzicht auf komplexe Verwendungsnachweise.
ADD: Entwicklung, Begleitung und Bewilligung
Die ADD war bereits in das Gesetzgebungsverfahren sowie die Umsetzung des digitalen Antragsverfahrens eingebunden. Sie übernimmt im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms die Rolle der Bewilligungsbehörde und begleitet die Kommunen in der Umsetzung. Unser Ziel ist es, den Kommunen eine unbürokratische, schnelle und effiziente Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogramms zu ermöglichen.
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