Investitionsstock
Der Investitionsstock ist ein Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz zur Schaffung von gemeindlichen Vorhaben, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen sollen. Hierbei handelt es sich um Projekte oder um Beteiligungen der Kommunen an bestimmten Maßnahmen. In der Regel betrifft dies Baumaßnahmen in den Bereichen Hoch- und Tiefbau.
Zuwendungen aus dem Investitionsstock werden auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 Nr. 6 LFAG und der Verwaltungsvorschrift „Investitionsstock“ vom 16. Februar 2011 gewährt.
Antragsberechtigt sind:
- Ortsgemeinden
- Verbandsgemeinden
- Große kreisangehörige Städte
- kreisfreie Städte
- Landkreise
Förderfähig sind u. a.:
- Neubau, Sanierung oder Erweiterung von Verwaltungsgebäuden
- Neubau oder Sanierung von Dorfgemeinschaftshäuser
- Sanierung oder Erweiterung von Friedhöfen
- Verbesserung der Infrastruktur (z. B. Ausbau oder Sanierung von Straßen)
Bei der Entscheidung, ob eine Maßnahme gefördert werden kann, kommt es immer auf den Einzelfall an. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion berät und unterstützt die Antragsteller. Bei Fragen stehen Ihnen die oben aufgeführten Sachbearbeiter gerne zur Verfügung.
Standort Trier
| Landkreise | Städte | Sachbearbeitung |
|---|---|---|
Ahrweiler Altenkirchen Bad Kreuznach Cochem-Zell Mayen-Koblenz Neuwied Rhein-Lahn-Kreis Vulkaneifel Westerwaldkreis | Andernach Bad Kreuznach Koblenz Lahnstein Mayen Neuwied Trier | Investitionsstock: Herr Kämper Tel: +49(651) 9494-844 |
Bernkastel-Wittlich Birkenfeld Eifelkreis Bitburg-Prüm Kusel Rhein-Hunsrück-Kreis Südwestpfalz Trier-Saarburg | Idar-Oberstein Pirmasens Zweibrücken | Investitionsstock: Herr Wellnitz Tel: +49(651) 9494-603 |
Standort Neustadt a.d.W.
| Landkreise | Städte | Sachbearbeitung |
|---|---|---|
Alzey-Worms Bad Dürkheim Bezirksverband Pfalz Donnersbergkreis Germersheim Südliche Weinstraße Kaiserslautern Mainz-Bingen Rhein-Pfalz-Kreis | Landau Ludwigshafen Mainz Speyer Worms Bingen Frankenthal Ingelheim Kaiserslautern Neustadt a.d.W. | Investitionsstock: Frau Stötzel, Architektin Herr Fäustle, Bauingenieur Frau Schleifer Frau Winkelmann |
Die Muster "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung" und "Verwendungsnachweis" zu § 44 VV-LHO können auf der Seite des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz heruntergeladen werden.
Verwaltungsvorschrift vom 16.02.2011
Erklärung des Zuwendungsempfängers
Checkliste Antragsunterlagen I-Stock Hochbau mit Zuwendungen unter 4,0 Mio. €
Rundschreiben MdI Förderung kommunaler Hochbaumaßnahmen mit Zuwendungen unter 1,5 Mio. €
Rundschreiben ADD Förderung kommunaler Hochbaumaßnahmen mit Zuwendungen unter 1,5 Mio. €
Kontakt
Trier
Jörg Kämper
Tel: +49(651) 9494-844
Joerg.Kaemper(at)add.rlp.de
Kevin Wellnitz
Tel: +49(651) 9494-603
Kevin.Wellnitz(at)add.rlp.de
Neustadt an der Weinstraße
Stefan Hesse
Tel: +49 (6321) 99-2491
Stefan.Hesse(at)addnw.rlp.de
Annika Stötzel
Tel: +49(6321) 99-2485
Annika.Stoetzel(at)addnw.rlp.de
Ulrike Winkelmann
Tel: +49(6321) 99-2481
Ulrike.Winkelmann(at)addnw.rlp.de
Werner Fäustle
Tel: +49(6321) 99-2427
Werner.Faeustle(at)addnw.rlp.de
Corinna Schleifer
Tel: +49(6321) 99-2118
Corinna.Schleifer@addnw.rlp.de
