Sportanlagenförderung
Zuwendungen im Bereich Sportanlagenförderung werden gewährt für notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für Sanierungen folgender Sportanlagen:
- Sporthallen,
- Sportplatzanlagen,
- Sportplatz- und Umkleidegebäude,
- Hallen- und Freibäder, zu letzteren sind auch Naturbäder zu rechnen,
- Anlagen für besondere Sportarten (Sondersportanlagen wie Tennis-, Squash- und Badmintonhallen; Tennis-, Turn-, Kampf-, Kraftsport-, Golf-, Reitsport-, Skater- und Schießsportanlagen; Bootshäuser und Steganlagen von Wassersportvereinen) nur nach dem Nachweis der nachhaltigen Nutzung, generationenübergreifende Sportfunktionsanlagen (Bewegungsparcours) und
- Umbau von vorhandener Hochbauinfrastruktur wie Dorfgemeinschaftshäusern zu in erster Linie Sportzwecken dienenden Anlagen.
Maßgebend für die Sportanlagenförderung des Landes Rheinland-Pfalz ist die Verwaltungsvorschrift Sportanlagen-Förderung vom 10. Dezember 2015. Dort finden Sie Hinweise zu den Förderungsvoraussetzungen, dem Umfang und der Höhe der Förderung, dem Antragsverfahren und den erforderlichen Antragsunterlagen.
Verwaltungsvorschrift Sportanlagenförderung vom 10. Dezember 2015
Sportförderungsgesetz - SportFG - vom 09. Dezember 1974
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Verwaltungsvorschrift Künstlerische Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten - Kunst am Bau vom 22. Februar 2022
Formular Einvernehmen Gemeinde
Berechnung Jahresnutzung Sportplatz
Empfangsbekenntnis und Rechtsmittelverzicht
Erklärung des Zuwendungsempfängers gem. Ziffer 10.4 VV-Sportanlagenförderung
Lankreise | kreisfreie Städte | Kontakt |
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