Ausbildereignungsprüfung im öffentlichen Dienst

Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die mit Ausbildungsaufgaben betraut sind bzw. werden sollen.

Schriftlicher Teil

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  • Ausbildung durchführen und
  • Ausbildung abschließen.

Praktischer Teil
Praktische Durchführung oder Präsentation einer Ausbildungssituation und Prüfungsgespräch.

Gemäß § 7 Abs. 2 der Prüfungsordnung zur Durchführung von Prüfungen nach der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 gibt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Stelle für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst folgendes bekannt:

  • Prüfungszeitraum:
    Die Ausbilder-Eignungsprüfung für den Bereich des öffentlichen Dienstes findet in der Zeit vom 04.02.2025 bis 18.02.2025 statt.
     
  • Anmeldefrist:
    31.10.2024 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kurfürstliches Palais, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
     
  • Prüfungstage:
    Die schriftliche Prüfung findet am 04.02.2025 statt.
    Die praktische Prüfung findet am 18.02.2025 statt.

Kontakt

Horst Bißbort
Tel: +49(6321) 99-2488
Horst.Bissbort(at)addnw.rlp.de