Ausbildereignungsprüfung im öffentlichen Dienst

Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen.

Schriftlicher Teil

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  • Ausbildung durchführen und
  • Ausbildung abschließen.

Praktischer Teil
Praktische Durchführung oder Präsentation einer Ausbildungssituation und Prüfungsgespräch.

Kontakt

Horst Bißbort
Tel: +49(6321) 99-2488
Horst.Bissbort(at)addnw.rlp.de