Ausbildereignungsprüfung im öffentlichen Dienst
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen.
Schriftlicher Teil
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Praktischer Teil
Praktische Durchführung oder Präsentation einer Ausbildungssituation und Prüfungsgespräch.
Anbieter ist die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen.
Kontakt
Horst Bißbort
Tel: +49(6321) 99-2488
Horst.Bissbort(at)addnw.rlp.de