Ausbildereignungsprüfung im öffentlichen Dienst
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die mit Ausbildungsaufgaben betraut sind bzw. werden sollen.
Schriftlicher Teil
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Praktischer Teil
Praktische Durchführung oder Präsentation einer Ausbildungssituation und Prüfungsgespräch.
Gemäß § 7 Abs. 2 der Prüfungsordnung zur Durchführung von Prüfungen nach der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 gibt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Stelle für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst folgendes bekannt:
- Prüfungszeitraum:
Die Ausbilder-Eignungsprüfung für den Bereich des öffentlichen Dienstes findet in der Zeit vom 04.02.2025 bis 18.02.2025 statt.
- Anmeldefrist:
31.10.2024 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Kurfürstliches Palais, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
- Prüfungstage:
Die schriftliche Prüfung findet am 04.02.2025 statt.
Die praktische Prüfung findet am 18.02.2025 statt.
Anbieter ist die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen.
Kontakt
Horst Bißbort
Tel: +49(6321) 99-2488
Horst.Bissbort(at)addnw.rlp.de