Beratung in der Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Betriebe können Beratung in Anspruch nehmen:

  • um ihre unternehmerischen Kompetenzen weiter zu verbessern  
  • um wettbewerbsfähiger zu werden
  • um besonders umwelt-,  tier- und qualitätsgerecht zu produzieren

Die Beratung kann vom Land Rheinland-Pfalz finanziell gefördert werden. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von Art. 22 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 für die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen in landwirtschaftlichen Betrieben im Bereich der Primärproduktion.

Die Beratungsanbieter müssen:

  • besonders qualifiziert sein
  • von der ADD anerkannt werden (vgl. Ziffer 7.5.1 VV)

Eine Förderung der Beratungsleistungen kann danach bei der ADD beantragt werden.

Kontakt

Dagmar Konder
Tel: +49(651) 9494-516