Beratung in der Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Betriebe können Beratung in Anspruch nehmen:
- um ihre unternehmerischen Kompetenzen weiter zu verbessern
- um wettbewerbsfähiger zu werden
- um besonders umwelt-, tier- und qualitätsgerecht zu produzieren
Die Beratung kann vom Land Rheinland-Pfalz finanziell gefördert werden. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von Art. 22 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 für die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen in landwirtschaftlichen Betrieben im Bereich der Primärproduktion.
Die Beratungsanbieter müssen:
- besonders qualifiziert sein
- von der ADD anerkannt werden (vgl. Ziffer 7.5.1 VV)
Eine Förderung der Beratungsleistungen kann danach bei der ADD beantragt werden.
Beschreibung eines Beratungsprojektes mit Modulen (beispielhaft)
Beschreibung eines Beratungsprojektes (beispielhaft)
Antrag auf Anerkennung als Beratungsanbieter
Antrag und Verwendungsnachweis
Informationen zum Antrag, Verwendungsnachweis, Bewilligung und Auszahlung
Kontakt
Dagmar Konder
Tel: +49(651) 9494-516