Beratung in der Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Betriebe können Beratung in Anspruch nehmen:
- um ihre unternehmerischen Kompetenzen weiter zu verbessern
- um wettbewerbsfähiger zu werden
- um besonders umwelt-, tier- und qualitätsgerecht zu produzieren
Die Beratung kann vom Land Rheinland-Pfalz finanziell in landwirtschaftlichen Betrieben im Bereich der Primärproduktion gefördert werden.
Die Beratungsanbieter müssen:
- besonders qualifiziert sein
- von der ADD anerkannt werden
Die Verwaltungsvorschrift zur Föderung der privaten Beratung in der Landwirtschaft vom 30.01.2017 war übergangsweise bis zum 30.06.2023 anzuwenden.
Die neue Verwaltungsvorschrift befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren und wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2024 in Kraft treten. Anträge zur Anerkennung als Beratungsanbieter können jedoch vorbehaltlich einer neuen VV für 2024 bereits eingereicht werden.
Auch Anträge für Beratungsprojekte können nach Absprache mit den Fachreferenten (für landwirtschaftliche und gartenbauliche Projekte mit Herrn Lehnertz – Durchwahl 566, für weinbauliche Projekte mit Herrn Dr. Reuter - Durchwahl 557) bereits zur Vorab-Prüfung vorgelegt werden.
Sobald eine rechtsgültige Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Beratung in der Landwirtschaft in Kraft tritt, wird diese im Download Bereich hinterlegt werden.
Beschreibung eines Beratungsprojektes mit Modulen (beispielhaft)
Beschreibung eines Beratungsprojektes (beispielhaft)
Antrag auf Anerkennung als Beratungsanbieter
Antrag und Verwendungsnachweis
Informationen zum Antrag, Verwendungsnachweis, Bewilligung und Auszahlung
Kontakt
Dagmar Konder
Tel: +49(651) 9494-516