Beratung in der Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Betriebe können Beratung in Anspruch nehmen:
- um ihre unternehmerischen Kompetenzen weiter zu verbessern
- um wettbewerbsfähiger zu werden
- um besonders umwelt-, tier- und qualitätsgerecht zu produzieren
Die Beratung kann vom Land Rheinland-Pfalz finanziell in landwirtschaftlichen Betrieben im Bereich der Primärproduktion gefördert werden.
Die Beratungsanbieter müssen:
- besonders qualifiziert sein
- von der ADD anerkannt werden
Die aktuell gültige Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Beratung in der Landwirtschaft ist zwischenzeitlich in Kraft getreten und im Downloadbereich hinterlegt.
Beschreibung eines Beratungsprojektes mit Modulen (beispielhaft)
Beschreibung eines Beratungsprojektes (beispielhaft)
Verwaltungsvorschrift Förderung der Beratung in der Landwirtschaft
Antrag auf Anerkennung als Beratungsanbieter
Antrag und Verwendungsnachweis
Informationen zum Antrag, Verwendungsnachweis, Bewilligung und Auszahlung
Kontakt
Dagmar Konder
Tel: +49(651) 9494-516