Folgen Sie uns:
Das rheinland-pfälzische Schulgesetz verpflichtet Schulen, bei Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung sensibel zu handeln. Die folgenden Informationen unterstützen insbesondere…
Gem. § 67 Abs. 6 Schulgesetz Rheinland-Pfalz sind alle wissenschaftlichen Untersuchungen an Schulen, die nicht von den Schulen selbst, von den Schulbehörden oder den Schulträgern durchgeführt werden…
Formulare - Downloads für Lehrkräfte im Schulalltag
Abrechnung von Stornierungs- und Reisekosten für Studienfahrten, Schulwanderungen, Unterrichtsgänge, Klassen- und Kursfahrten