Förderung der Mittagsverpflegung - Sozialfond

Jede Ganztagsschule in Angebotsform bietet an allen vier Tagen, für die das Ganztagsschulangebot eingerichtet ist, ein (warmes) Mittagessen an. Unter Umständen besteht dieses Angebot auch am fünften Tag.

Für Organisation und Bereitstellung des Mittagessens ist der Schulträger zuständig.

Um möglichst allen Kindern die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen zu ermöglichen, können sozial Bedürftige Leistungen zur Finanzierung des Mittagessens aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes beantragen. Damit übernimmt der Bund die Förderung, die das Land RLP seit dem Schuljahr 2006/2007 den Schulträgern durch den Sozialfond „Förderung der Mittagsverpflegung von Ganztagsschülerinnen und -schüler aus sozial „bedürftigen Familien“ gewährt.

Kontakt

Laura Binz
Tel: +49(651) 9494-889