Aktion Blau Plus

Ziel ist es, die Gewässer und ihre Auen von der Quelle bis zur Mündung in einen optimierten Zustand zu bringen. Die Flurbereinigungsverwaltung übernimmt im Rahmen der "Aktion Blau Plus" in und außerhalb von Flurbereinigungsverfahren das Flächenmanagement, um über Landerwerb oder Flächentausch die Voraussetzungen für eine Flussgebietsentwicklung zu schaffen.

Durch die Bildung von möglichst durchgängigen Uferrandstreifen und andere wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Gewässerraum sollen die nach Wasserrahmenrichtlinie aufzustellenden Maßnahmenprogramme (Förderbereich Gewässer- und Flussgebietsentwicklung) unterstützt werden.

Fördergegenstand sind die:

  • Kosten für Grunderwerb sowie anfallende Nebenkosten
  • die Kosten für erforderliche kleinere Maßnahmen bis 10% der Gesamtkosten des Grunderwerbs.

Die Zuwendungshöhe beträgt:

  • bis zu 90 v. H. an Gewässern 2. und 3. Ordnung (Gewässerrandstreifen in Bodenordnungsverfahren)
  • bis zu 90 v. H. im Naheprogramm auch außerhalb von Bodenordnung

Zuwendungsempfänger sind:

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, die wasserwirtschaftiche Maßnahmen als Pflichtaufgabe oder als Träger öffentlicher Aufgaben durchführen, z.B Gemeinden
  • Anstalten des öffentlichen Rechts, soweit die Pflichtaufgaben auf diese übertragen worden sind, z.B. Wasserverbände