Ökologischer Landbau

Die Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) hat vielfältige Aufgaben im Bereich des ökologischen Landbaus. Ziel ist unter anderem der Schutz von Verbrauchern vor Irreführung, der Schutz der Erzeuger, Verarbeiter und Händler vor unlauterem Wettbewerb und nachhaltige Profilierung und Stärkung des Öko-Sektors durch Transparenz aller Erzeugungs- und Verarbeitungsschritte.

Das Kontrollsystem Ökologischer/Biologischer Landbau ist in Deutschland zweistufig. Staatlich zugelassene private Kontrollstellen prüfen aufgrund eines privaten Kontrollvertrages die Einhaltung der Öko-Kriterien, insbesondere der Verordnungen (EU) Nr. 2018/848 sowie der Verordnung (EU) Nr. 2017/625 beim Öko-Unternehmer. Die staatliche Fach- und Rechtsaufsicht ist durch die Überprüfung der Kontrollstellenarbeit durch die zuständige Behörde der Länder sichergestellt. In Rheinland-Pfalz ist dies die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD).

Die in Rheinland-Pfalz zugelassenen Kontrollstellen, sind hier verlinkt: LINK. Die Beratungsstelle für den Ökologischen Landbau in Rheinland-Pfalz ist das Kompetenzzentrum Ökologischer Landbau (KÖL) in Bad Kreuznach.

Wichtig für Unternehmen, die im Bereich des Ökologischen Landbaus am Markt tätig werden:

Es gibt grundsätzlich eine Meldepflicht vor Beginn der beabsichtigten Tätigkeit bei der ADD und darüber hinaus eine Zertifizierungspflicht der Tätigkeit, also einer Pflicht sich als Unternehmen privatrechtlich einem Kontrollvertrag mit einer Kontrollstelle Ihrer Wahl zu unterwerfen. Ausnahmen sind in engen Grenzen möglich.

Die

Artikel 48 bis 53 der VO (EG) Nr. 889/2008

regeln den Einsatz von nicht ökologisch erzeugtem Saatgut oder Pflanzkartoffeln. Der Einsatz von  konventionellem Saatgut darf nur dann erfolgen, wenn ökologisches Saatgut nicht verfügbar ist.

Der Nachweis der Nichtverfügbarkeit erfolgt über die eigens dafür eingerichtete

Datenbank,

die alle ökologisch verfügbaren Arten und Sorten aufführt. Die Genehmigung für den Einsatz konventionellen Saatguts wird durch die Kontrollstellen auf Basis der Datenbank erteilt.

Beauftragt hat das Land Rheinland-Pfalz für die Erstellung und Weiterentwicklung der Datenbank das

Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FibL)

Für Fragen bezüglich der Anwendung und Nutzung der Datenbank stehen sowohl das FibL, die ADD, aber auch die Kontrollstellen zur Verfügung.

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Antrag auf Genehmigung der Bestandsaufstockung durch nichtökologische Säugetiere zu Zuchtzwecken und der Wahrnehmung der Überwachungs- und Vollzugaufgaben im Öko-Landbau
Art. 9 Abs. 4 Öko-DVO

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Antrag auf Genehmigung der Enthornung von Kälbern und sonstigen Eingriffen an Tieren im ökologischen Landbau und der Wahrnehmung der Überwachungs- und Vollzugaufgaben im Öko-Landbau
Art. 18 Abs. 1 Öko-DVO

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Antrag auf befristete Zulassung der Verwendung konventioneller Futtermittel bei Raufutterfressern und der Wahrnehmung der Überwachungs- und Vollzugaufgaben im Öko-Landbau
Art. 47 c) Öko-DVO

Kontakt

Referent
Jan Görgen
Tel: +49(651) 9494-632

Sachbearbeiterinnen
Janna Berchner (Verwaltung)
Tel: +49(651) 9494-546

Vera Jäger
Tel: +49(651) 9494-687

Barbara Kiesgen
Tel: +49(651) 9494-739

Karin Lex
Tel: +49(651) 9494-626

 

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Zentrales Telefax
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