Ökologischer Landbau
Die Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) hat vielfältige Aufgaben im Bereich des ökologischen Landbaus. Ziel ist unter anderem der Schutz von Verbrauchern vor Irreführung, der Schutz der Erzeuger, Verarbeiter und Händler vor unlauterem Wettbewerb und nachhaltige Profilierung und Stärkung des Öko-Sektors durch Transparenz aller Erzeugungs- und Verarbeitungsschritte.
Das Kontrollsystem Ökologischer/Biologischer Landbau ist in Deutschland zweistufig. Staatlich zugelassene private Kontrollstellen prüfen aufgrund eines privaten Kontrollvertrages die Einhaltung der Öko-Kriterien, insbesondere der Verordnungen (EU) Nr. 2018/848 sowie der Verordnung (EU) Nr. 2017/625 beim Öko-Unternehmer. Die staatliche Fach- und Rechtsaufsicht ist durch die Überprüfung der Kontrollstellenarbeit durch die zuständige Behörde der Länder sichergestellt. In Rheinland-Pfalz ist dies die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD).
Die in Rheinland-Pfalz zugelassenen Kontrollstellen, sind hier verlinkt: LINK. Die Beratungsstelle für den Ökologischen Landbau in Rheinland-Pfalz ist das Kompetenzzentrum Ökologischer Landbau (KÖL) in Bad Kreuznach.
Wichtig für Unternehmen, die im Bereich des Ökologischen Landbaus am Markt tätig werden:
Es gibt grundsätzlich eine Meldepflicht vor Beginn der beabsichtigten Tätigkeit bei der ADD und darüber hinaus eine Zertifizierungspflicht der Tätigkeit, also einer Pflicht sich als Unternehmen privatrechtlich einem Kontrollvertrag mit einer Kontrollstelle Ihrer Wahl zu unterwerfen. Ausnahmen sind in engen Grenzen möglich.
Die
Artikel 48 bis 53 der VO (EG) Nr. 889/2008
regeln den Einsatz von nicht ökologisch erzeugtem Saatgut oder Pflanzkartoffeln. Der Einsatz von konventionellem Saatgut darf nur dann erfolgen, wenn ökologisches Saatgut nicht verfügbar ist.
Der Nachweis der Nichtverfügbarkeit erfolgt über die eigens dafür eingerichtete
Datenbank,
die alle ökologisch verfügbaren Arten und Sorten aufführt. Die Genehmigung für den Einsatz konventionellen Saatguts wird durch die Kontrollstellen auf Basis der Datenbank erteilt.
Beauftragt hat das Land Rheinland-Pfalz für die Erstellung und Weiterentwicklung der Datenbank das
Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FibL)
Für Fragen bezüglich der Anwendung und Nutzung der Datenbank stehen sowohl das FibL, die ADD, aber auch die Kontrollstellen zur Verfügung.
Entwicklung der ökologisch wirtschaftenden Betriebe in Rheinland-Pfalz in den Jahren 1999-2017
Verordnung zur Beleihung privater Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz
Antrag auf Genehmigung von Eingriffen am Tier gem. Art. 14 ÖkoVO
Folgeantrag auf Genehmigung der Enthornung von Kälbern - Art. 14 Abs. 1 ÖkoVO
Einzelhandel: Meldungen und Zertifizierungspflicht gemäß § 3 Absatz 2 Öko-Landbaugesetz in Verbindung mit Artikel 34 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2018/848
Gemäß der EU-Öko-Verordnung 2018/848 muss sich jeder Unternehmer, der Produkte der Landwirtschaft, Aquakultur und Imkerei mit Hinweisen auf den ökologischen Landbau (Öko-, Bio-) in Verkehr bringt, dem Kontrollverfahren unterstellen und über ein gültiges Bio-Zertifikat verfügen.
Unter bestimmten Voraussetzungen, können Einzelhandelsgeschäfte von der Kontroll- bzw. Zertifikatspflicht freigestellt sein, sind aber trotzdem meldepflichtig, sofern sie mit unverpackten Öko-Waren handeln. Diese Meldung erfolgt über das Meldeformular „Meldung gemäß § 3 Absatz 2 Öko-Landbaugesetz“, welches Sie auf dieser Webseite herunterladen können.
Weitere Informationen hinsichtlich der Meldepflicht können Sie dem „Merkblatt über die Melde- und Zertifizierungspflicht des Handels nach §3 Abs 2 ÖLG“ entnehmen.
Die Veröffentlichung der aktuell in Rheinland-Pfalz gemeldeten Unternehmen finden Sie auf der Webseite unter dem Namen „Veröffentlichung nicht zertifizierungspflichtiger LEH-Unternehmen nach § 3 Abs 2 ÖLG“.
Veröffentlichung nicht zertifizierungspflichtiger LEH-Unternehmen nach § 3 Abs. 2 ÖLG
Meldung gemäß § 3 Abs. 2 ÖKO-Landbaugesetz
Merkblatt über die Melde- und Zertifizierungspflicht des Handels nach § 3 Abs. 2 ÖLG
Kontakt
Referent
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Tel: +49(651) 9494-632
Sachbearbeiterinnen
Janna Berchner (Verwaltung)
Tel: +49(651) 9494-546
Vera Jäger
Tel: +49(651) 9494-687
Barbara Kiesgen
Tel: +49(651) 9494-739
Karin Lex
Tel: +49(651) 9494-626
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Oekolandbau(at)add.rlp.de
Zentrales Telefax
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