Klärschlamm

Die ADD ist in Rheinland-Pfalz die landwirtschaftliche Fachbehörde und seit 01.01.2014 die zuständige Behörde nach der Klärschlammverordnung.

Die Klärschlammverordnung regelt bundesweit die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen.

Die ADD kontrolliert die Einhaltung der bestehenden Vorgaben. Die Daten, die entsprechend der Klärschlammverordnung gemeldet werden müssen, werden elektronisch erfasst und deren Umsetzung überwacht.

Das Formular ist unbedingt mit der hier vorgegebenen Excel-Datei als Exceldatei und für jede Kläranlage gesondert nach dem vorgegebenen Dateinamen (siehe Muster) einzureichen, damit die Berichte elektronisch ausgewertet werden können. PDF-Dateien und andere Excel-Dateien können nicht ausgewertet werden.

Das Formular, die Ausfüllhinweise und das Ausfüllmuster finden Sie hier:

PLZ-Anlagenname-PRück2023

Ausfüllhinweise Berichtspflicht 2023

Ausfüllmuster: 54457-Oberes Moseltal-PRück2023

Sollte das Formular für Sie hier nicht frei zugänglich sein, können Sie auf dem Funktionspostfach klaerschlamm(at)add.rlp.de eine verwendbare Version anfordern. Auch für Fragen und die Zusendung des Berichtes verwenden Sie bitte diese Email-Adresse.

Kontakt

Referent
Dr. Olaf Roller
Tel: +49(651) 9494-845

Verwaltung
Udo Thommes
Tel: +49(651) 9494-938

Fachbereich
Thomas Görres
Tel. +49(651) 9494-654

Gerlinde Edelmann
Tel: +49(6321) 99-2852

Bernd Wolff
Tel: +49(261) 20546-13682