Klärschlamm
Die ADD ist in Rheinland-Pfalz die landwirtschaftliche Fachbehörde und seit 01.01.2014 die zuständige Behörde nach der Klärschlammverordnung.
Die Klärschlammverordnung regelt bundesweit die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen.
Die ADD kontrolliert die Einhaltung der bestehenden Vorgaben. Die Daten, die entsprechend der Klärschlammverordnung gemeldet werden müssen, werden elektronisch erfasst und deren Umsetzung überwacht.
Kontakt
Referent
Dr. Olaf Roller
Tel: +49(651) 9494-845
Udo Thommes (Verwaltung)
Tel: +49(651) 9494-938
Bereich Trier
Thomas Görres
Tel. +49(651) 9494-654
Theodor Legge
Tel: +49(651) 9494-618
Bereich Koblenz
Bernd Wolff
Tel: +49(261) 20546-13682
Bereich Neustadt a.d.W.
Gerlinde Edelmann
Tel: +49(6321) 99-2852