BEWERBUNGSPORTALE

Hier finden Sie alle Online-Bewerbungsportale für den Vorbereitungsdienst und Schuldienst in Rheinland-Pfalz.

Bewerbungsportal 

für das Planstellen-Listenverfahren

Termine zum 03.02.2025

  • 24.10.2024 Ausschreibungen werden auf https://secure2.bildung-rp.de/SEV/ veröffentlicht
  • 24.10.2024 Beginn der Bewerbungsfrist
  • 08.11.2024 Ende der Bewerbungsfrist
  • bis zum 08.11.2024 können Bescheinigungen über die Vornote sowie Freigabeerklärungen hochgeladen bzw. nachgereicht werden.
    Sofern bis zu diesem Zeitpunkt (Eingang bei der ADD) keine Bescheinigung über die endgültige Vornote bzw. Freigabeerklärung vorgelegt werden kann, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.

Downloads

Merkblatt

Schulbewerbungsbogen

Freigabeerklärung

Kontakt

Grundschulen
Daniela Runge
Tel.: +49(651) 9494-189
Daniela.Runge(at)add.rlp.de

Realschulen und Realschulen plus
Sabine Ziwes-Klodt
Tel: +49(651) 9494-523
vsp.rs(at)add.rlp.de

Gymnasien und integrierte Gesamtschulen/Kollegs
Sonja Friedrich
Tel: +49(651) 9494-452
vsp.gymigs(at)add.rlp.de 

Förderschulen
Waltraud Bläsius
Tel: +49(651) 9494-180
Waltraud.Blaesius(at)add.rlp.de

Berufsbildende Schulen
Tanja Fauß
Tel: +49(651) 9494-410
Tanja.Fauss(at)add.rlp.de

Heinz Gerard
Heinz.Gerard(at)add.rlp.de

 

Bewerbungsportal

 

Derzeit kann bundesweit in bestimmten Fächern der Einstellungsbedarf für Lehrkräfte nicht vollständig mit Lehrer:innen, die über eine entsprechende Ausbildung für das jeweilige Lehramt verfügen, abgedeckt werden. Daher besteht in Bedarfsfächern auch in Rheinland-Pfalz großes Interesse an qualifizierten Hochschulabsolvent:innen auch ohne Lehramtsausbildung.

Weitere Infos erhalten Sie auf der Internetseite des Bildungsministeriums.

Im Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz sind derzeit ca. 44.700 Lehrkräfte tätig. Aufgrund von Erkrankungen, Mutterschutz, Elternzeit, Fortbildungen etc. entsteht fortlaufend Bedarf an qualifizierten Vertretungskräften. 

Sie interessieren sich für eine Vertretungstätigkeit? Dann bewerben Sie sich jetzt im 

Bewerbungsportal 
 

Für Ihre Bewerbung benötigen wir: 

Die Erklärung bitten wir in elektronischer Form (Excel-Datei) und unterschrieben in Form eines PDF-Dokuments binnen 10 Tagen im Bewerbungsportal hochzuladen. 

Die Angaben zu den bisherigen Beschäftigungsverhältnissen sind durch entsprechende Unterlagen (Arbeitsverträge etc.) zu belegen, es sei denn, der Arbeitsvertrag wurde mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier abgeschlossen.

Die Bewerbung ist ein Jahr gültig. Sollten Sie nach Ablauf an der Aufrechterhaltung Ihrer Bewerbung interessiert sein, besteht im Bewerbungsportal die Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr.

Hinweis für Bewerber:innen mit 2. Staatsexamen:

  • Sollten wir Ihnen während der Vertragslaufzeit eine Planstelle anbieten können, wird ein ggf. bestehender Vertretungsvertrag zu Ihren Gunsten aufgelöst.

Kontakte und Voraussetzungen zu den einzelnen Schularten

FAQ – Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen

 

Sie wollen sich als pädagogische Fachkraft gemäß der Verwaltungsvorschrift für die Beschäftigung von pädagogischen Fachkräften im Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz bewerben. Sofern die Voraussetzungen vorliegen und Ihre Bewerbung erfolgreich ist, werden Sie bei einer Einstellung einer konkreten Schule zugewiesen, sind jedoch Beschäftige:r des Landes Rheinland-Pfalz. Bei einer Änderung der Bedarfslage kann sich Ihr Einsatzort ändern.

Grundsätzlich stellen wir pädagogische Fachkräfte nur an Förderschulen ein. Der Einsatz kann aber auch, in der Regel durch Abordnung, an Schwerpunktschulen für Integration/Inklusion (GS, RS+ und IGS), regional auch an Schulkindergärten, erfolgen.

Bitte senden Sie keine Bewerbungen unmittelbar an die Schulen, sondern bewerben Sie sich im 

Bewerbungsportal

Weitere Infos finden Sie auf unserer Seite 

Bewerbung als Pädagogische Fachkraft im Bereich der Allgemeinbildenden Schulen

Aufgrund der aktuellen Zuwanderungssituation bleiben Maßnahmen zur Sprachförderung an Schulen weiter notwendig. Aus diesem Grund besteht derzeit nach wie vor Bedarf an Sprachförderlehrkräften. Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen von befristeten Arbeitsverträgen, die Vergütung nach der Entgeltordnung Lehrkräfte zum TV-L. Wir sind interessiert an Bewerber:innen mit abgeschlossener Lehramtsausbildung, in Ausnahmefällen können auch Bewerber:innen mit Erster Staatsprüfung oder vergleichbarer Ausbildung berücksichtigt werden.

Sofern Sie an einer Tätigkeit als Sprachförderlehrkraft interessiert sind, bewerben Sie sich für befristete Stellen im  

Bewerbungsportal

Sie können sich dort für die Beschäftigungsart „Einsatz als Sprachförderlehrkraft“ registrieren und angeben, welchen Studienabschluss Sie vorweisen. Bitte geben Sie dort auch an, wenn Sie über ein universitäres Zusatzstudium Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache verfügen. Bitte laden Sie sämtliche Nachweise im Bewerbungsportal hoch.

Kontakt

Aufsichtsbezirk Trier
Ursula.Biehl(at)add.rlp.de

Aufsichtsbezirk Koblenz
Karina.Abramian(at)add.rlp.de

Aufsichtsbezirk Neustadt/W.
Martina.Lutz(at)addnw.rlp.de

Wenn Sie bereits im Schuldienst in RLP tätig sind, dann stellen Sie Ihren Versetzungsantrag bitte über das Modul "Versetzung Online" im ADD3Portal

https://add3portal.rlp.de/app/login

Weitere Hinweise

  • In der Regel können Versetzungen innerhalb von Rheinland-Pfalz erst dann erfolgen, wenn Sie unbefristet im Schuldienst von Rheinland-Pfalz tätig sind.
  • Eine Versetzung aus persönlichen Gründen während der ersten drei Jahre nach der Einstellung ist nur dann möglich, wenn außerordentlich schwerwiegende Gründe vorliegen. Zeiten im Beschäftigungsverhältnis können berücksichtigt werden.
  • Versetzungen zum 1.8. müssen in der Regel vor dem 1.2. des laufenden Jahres beantragt werden. Versetzungen zum 1.2. sind entsprechend vor dem 1.8. des Vorjahres zu beantragen. 

Für alle Antragsstellerinnen und Antragssteller ist zunächst eine Neuregistrierung im ADD3Portal unter https://add3portal.rlp.de/app/registrierung-versetzung-online erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Sie dazu ihre IPEMA-Personalnummer benötigen. Wenn Sie Ihre Personalnummer nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihre Schulleitung oder an Ihren Personalsachbearbeiter/ Ihre Personalsachbearbeiterin. Sie finden die IPEMA-Personalnummer unter anderem auf Bescheiden über Reisekosten oder Trennungsgeld unter "Mein Aktenzeichen". Die IPEMA-Personalnummer ist jedoch nicht identisch mit der Personalnummer, die das LfF zur Bearbeitung der Bezüge oder der Beihilfe verwendet.
 

Bereits im Schuldienst stehende Lehrkräfte haben neben der Teilnahme am Bewerbungs- und Auswahlverfahren eines anderen Landes die Möglichkeit

  • aus persönlichen Gründen,
  • insbesondere sozialen Gründen, z.B. zur Familienzusammenführung,

im Rahmen des seit 1976 durchgeführten Lehreraustauschverfahrens das Bundesland zu wechseln.

Teilnahmebedingungen in Rheinland-Pfalz

Versetzungsantrag im Rahmen des Lehrertauschverfahrens

  • Lehreraustauschverfahren ausschließlich nur zum Schuljahresbeginn (01.08. jeden Jahres).
  • Die Anträge müssen 6 Monate vor dem jeweiligen Termin eingereicht werden. 
    Antragsschluss für das Verfahren zum 01.08.2025 ist der 31.01.2025.
  • Die Tauschverhandlungen zum Schuljahresbeginn 2025/2026 finden Ende März 2025 statt. Anschließend werden die Antragstellerinnen und Antragsteller zeitnah vom Herkunftsland über das Ergebnis der Verhandlungen informiert.
  • Nicht jeder Versetzungsantrag kann erfolgreich sein. Ursache hierfür können u.a. mangelnde Einsatzmöglichkeiten im Zielland (regional, fächerspezifisch) oder die unausgeglichene Tauschsituation zwischen den Ländern sein.

Voraussetzung für die Teilnahme am Tauschverfahren 

  • ist die Freigabe durch das abgebende Land, die intern geprüft wird, und
  • die Anerkennung der Lehrbefähigung/ Ausbildung durch das Zielland.

Grundlage für das Lehreraustauschverfahren

Welche Lehrkräfte können teilnehmen?

  • alle Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst eines Landes in einem Beamtenverhältnis sind
  • alle Lehrkräfte, die in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis tätig sind
  • Beurlaubte Lehrkräfte, hierzu gehören auch Lehrkräfte in Elternzeit nur wenn sie im Falle einer Versetzung/Übernahme zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens auch tatsächlich zur Dienstaufnahme in dem anderen Land bereit sind

Sie sind aus der Ukraine und wohnen jetzt in Rheinland-Pfalz? 
Das Land Rheinland-Pfalz bittet um ihre Unterstützung!
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, als Lehrkraft in Schule zu arbeiten. Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die nach Rheinland-Pfalz gekommen sind, können hier ihre Schulausbildung fortsetzen und sofort zur Schule gehen. Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!

SIE HABEN

  • einen Studienabschluss in Deutsch als Fremdsprache oder Fremdsprachenphilologie?
  • ukrainische, deutsche und vielleicht weitere Sprachkenntnisse?

WIR BENÖTIGEN PERSONAL

  • für den Unterricht von geflüchteten Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine in ukrainischer und deutscher Sprache.

SIE HABEN INTERESSE AN DIESER TÄTIGKEIT?

Dann bewerben Sie sich jetzt im 

 Bewerbungsportal