Schulbau, -organisation und -förderung
Der Schulträger muss bis spätestens 1. August eines Jahres das Vorhaben bei der Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) anmelden und bis spätestens 1. Oktober eines Jahres die Planungsunterlagen mit dem Antrag auf Erteilung der schulbehördlichen Genehmigung und auf Gewährung einer Zuwendung vorlegen, damit die Maßnahme in das Schulbauprogramm des folgenden Haushaltsjahres aufgenommen werden kann.
Es empfiehlt sich, bereits vor Antragstellung mit uns Kontakt aufzunehmen.
Die räumliche Ausstattung einer zweizügigen Fachoberschule erstreckt sich auf zwei Klassenräume pro Jahrgangsstufe sowie notwendige Fachräume.
In den Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung bzw. Gesundheit und Soziales wird an vielen Realschulen plus bereits eine gute Ausstattung an Computer-Arbeitsplätzen bzw. naturwissenschaftlicher Ausstattung vorhanden sein. Deshalb wird sich der Raumbedarf bei der Fachrichtung Technik in der Regel auf fünf Räume (vier Klassenzimmer und ein Fachraum) belaufen, in den beiden anderen Fachrichtungen in der Regel auf vier Klassenräume.
Das Land Rheinland-Pfalz beteiligt sich an notwendigen Bau- und Ausstattungsmaßnahmen, sofern ein Bedarf besteht. Dabei gilt bei der Förderung der grundsätzliche Vorrang der Schulbaurichtlinie bei Neubau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen entsprechend den bestehenden Bestimmungen. Da die Fachoberschule an der Realschule plus eine Schulform aus dem berufsbildenden Bereich ist, gilt dabei der Kostenrichtwert für Baumaßnahmen an berufsbildenden Schulen.
Ergibt die Prüfung durch die Schulbaureferate der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, dass kein Baubedarf besteht, zum Beispiel, wenn geeignete Räume im Bestand der Realschule plus vorhanden sind, wird geprüft, ob ein Ausstattungszuschuss gewährt werden kann. Hierfür sind je nach gewählter Fachrichtung folgende Beträge maximal möglich:
- Fachoberschule mit Fachrichtung Technik, Schwerpunkt Metalltechnik: 50.000 €
- Fachoberschule mit Fachrichtung Technik, Schwerpunkt Technische Informatik: 50.000 €
- Fachoberschule mit Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung: 20.000 €
- Fachoberschule mit Fachrichtung Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Gesundheit: 20.000 €
- Fachoberschule mit Fachrichtungskombination Wirtschaft und Verwaltung / Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Gesundheit: 20.000 €.
Pauschalförderung
Mittelabruf
Verwendungsnachweis
Schulbauförderung
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Mittelabruf
Verwendungsnachweis
Kommunales Investitionsprogramm KI 3.0
Mittelabruf KI 3.0
Verwendungsnachweis KI 3.0
Aimée Haßdenteufel
Tel: +49(651) 9494-328
Aimee.Hassdenteufel(at)add.rlp.de
Landkreise: Birkenfeld, Kusel
Tobias Clemens
0651 / 94 94-568
Tobias.clemens(at)add.rlp.de
kreisfreie Stadt: Trier, Bernkastel-Wittlich
Yvonne Tombers
Tel: +49(651) 9494-976
Yvonne.Tombers(at)add.rlp.de
Landkreise: Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Daun, Trier-Saarburg
Sarah Müller
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Sarah.Müller(at)add.rlp.de
Landkreise: Altenkirchen, Bad Kreuznach, Rhein-Lahn-Kreis, Westerwaldkreis
kreisfreie Stadt: Koblenz
Bernd Siebert
Tel: +49(261) 20546-13433
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Landkreise: Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück
Michaela Kempf
Tel: +49(6321) 99-2350
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Landkreise: Rhein-Pfalz-Kreis, Südwestpfalz, Kaiserslautern
kreisfreie Städte: Ludwigshafen, Speyer, Pirmasens, Zweibrücken
Rainer Foos
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Landkreise: Donnersbergkreis, Alzey-Worms, Mainz-Bingen
vertretungsweise: Kaiserslautern
kreisfreie Städte: Frankenthal, Mainz, Worms
Birgit Wanger
Tel: +49(6321) 99-2232
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Landkreise: Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße
vertretungsweise: Kaiserslautern
kreisfreie Städte: Landau, Neustadt a.d.W., Kaiserslautern
wenn nicht anders bezeichnet handelt es sich um den Landkreis
Iris Schorge
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Altenkirchen, Bad Kreuznach, Koblenz (Stadt), Westerwaldkreis, Rhein-Lahn-Kreis, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Frankenthal. Germersheim, Landau (Stadt), Ludwigshafen (Stadt), Mainz-Bingen, Mainz (Stadt), Neustadt –(Stadt), Primasens (Stadt), Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer (Stadt) Südliche Weinstraße, Worms (Stadt)
Sarah Müller
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