Kommunalaufsicht

Die Kommunalaufsicht sorgt dafür, dass Kommunen in Rheinland-Pfalz ihre Aufgaben rechtmäßig erfüllen – und dabei ihre Selbstverwaltung gewahrt bleibt. Sie begleitet Städte, Kreise und Gemeinden beratend und prüft rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Fragen kommunaler Tätigkeit.

Selbstverwaltung und staatliche Aufsicht

Kommunen handeln eigenständig – im Rahmen des geltenden Rechts. Die Kommunalaufsicht achtet auf die Einhaltung der Gesetze und unterstützt die Gemeinden dabei, ihre Verantwortung rechtskonform wahrzunehmen.

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz sind rechtlich selbständige Gebietskörperschaften. Nach Artikel 28 Grundgesetz und Artikel 49 der Verfassung für Rheinland-Pfalz steht ihnen das Recht auf Selbstverwaltung zu.

Trotz ihrer Eigenständigkeit unterliegen sie der Aufsicht des Staates. Der Umfang dieser Aufsicht richtet sich nach der Art der Aufgaben:

  • Selbstverwaltungsangelegenheiten: eigene Aufgaben der Kommunen – hier greift der Staat nur im Rahmen der Rechtsaufsicht ein.
  • Auftragsangelegenheiten: staatliche Aufgaben, die Gemeinden im Auftrag des Landes wahrnehmen und der Fachaufsicht unterliegen.

Die Kommunalaufsicht stellt sicher, dass kommunales Handeln gesetzmäßig erfolgt, ohne die Entscheidungsfreiheit der Kommunen einzuschränken.

Aufgaben und Zuständigkeiten der Kommunalaufsicht

Die ADD ist in Rheinland-Pfalz die unmittelbare Aufsichtsbehörde für Landkreise, kreisfreie Städte und weitere kommunale Zusammenschlüsse.

Ihr Ziel: Handlungsfähige Kommunen aus rechtlicher und wirtschaftlicher Perspektive. 

Zuständigkeiten

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) führt landesweit die Kommunalaufsicht über:

  • 24 Landkreise,
  • 12 kreisfreie Städte,
  • 8 große kreisangehörige Städte,
  • den Bezirksverband Pfalz,
  • rund 105 Zweckverbände sowie
  • 4 Planungsgemeinschaften.

Aufgaben und Schwerpunkte

Die Kommunalaufsicht handelt nach dem Grundsatz „Beratung geht Kontrolle voraus“. Sie unterstützt kommunale Entscheidungen frühzeitig, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden. Die Mitarbeitenden der Kommunalaufsicht stehen jederzeit für einen beratenden Austausch und persönliche Rücksprachen zur Verfügung, auch bevor anzeigepflichtige Verfahren angestoßen werden. 

Ihre zentralen Aufgaben sind u. a. die Prüfung und Erteilung der notwendigen Genehmigungen von:

  • Haushalts- und Nachtragshaushaltssatzungen und -plänen,
  • Stellenplänen
  • Wirtschaftsplänen
  • Investitionskrediten und Bürgschaften

Ein Eingreifen erfolgt nur im öffentlichen Interesse und liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Aufsichtsbehörde (Opportunitätsprinzip). Ein Anspruch auf Einschreiten besteht nicht.

Kontakt

Martin Schulte
Tel: +49 (651) 9494-837
kommunalaufsicht(at)add.rlp.de